Gründungskosten
Übersicht nach Unternehmensform
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Die Gründungskosten sind davon abhängig, ob ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft gegründet wird.
- Bei einer Gesellschaft wird in der Regel ein Gesellschaftsvertrag durch eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notariat erstellt. Die Gesellschaft ist zudem ins Firmenbuch einzutragen. Daher fallen Kosten für die Rechtsberatung und die Eintragung ins Firmenbuch an.
- Bei einem Einzelunternehmen fallen nur dann Gebühren an, wenn dieses ins Firmenbuch eingetragen wird.
Für Neugründungen oder Übernahmen entfallen gemäß Neugründungsförderungsgesetz die Gebühren für die Eintragung ins Firmenbuch. Dafür ist eine Beratungsbestätigung der Wirtschaftskammer (Gründerservice, Bezirksstelle oder Fachgruppe) erforderlich (Erklärung der Neugründung/Betriebsübertragung – NeuFöG-Formular).
» Details dazu finden Sie auf unserer Seite Gebührenbefreiung (NeuFöG).
Einzelunternehmen
1. Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.
Ausnahme: Anmeldungen auf Basis spezieller Gesetze z. B. Buchhalter-, Bilanzbuchhaltergewerbe
2. Firmenbucheintragung (in der Regel bei Neugründungen nicht erforderlich)
Die Eintragung ist ab einem Jahresnettoumsatz über € 700.000 verpflichtend, unter € 700.000 ist die Eintragung freiwillig möglich. | ca. € 90,- |
Personengesellschaften (OG, KG)
1. Vertragserrichtung Notariat oder Rechtsanwaltskanzlei
Der OG/KG Gesellschaftsvertrag ist nicht an eine bestimmte Form bzw. Vorschriften gebunden. Die Kosten sind daher je nach Vertragserrichtung (mit/ohne Rechtsbeistand) und Vertragsumfang unterschiedlich hoch. | ca. € 1.000,- |
2. Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.
Ausnahme: Anmeldungen auf Basis spezieller Gesetze z. B. Buchhalter:innen-, Bilanzbuchhalter:innengewerbe
3. Firmenbucheintragung
Firmenbuch-Eintrag OG/KG | ca. € 260,- |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
1. Vertragserrichtung
Abhängig vom Umfang der Gesellschaft und des Vertrages
Ein-Personen-GmbH – Errichtungserklärung mit den gesetzlichen Mindestanforderungen | ca. € 100,- bis 150,- |
Ein-Personen-GmbH mit den gesetzlichen Mindestanforderungen und einigen zusätzlichen Regelungen durch Notar – je nach Umfang | ca. € 500,- bis 1.000,- |
GmbH mit zwei oder mehreren Gesellschafter:innen | mind. € 2.000,- |
2. Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.
Ausnahme: Anmeldungen auf Basis spezieller Gesetze z.B. Buchhalter:innen-, Bilanzbuchhalter:innengewerbe
3. Firmenbucheintragung
Firmenbucheintragung einer GmbH | ca. € 400,- |
GmbH & Co KG
Da die Gründung von zwei Gesellschaften (GmbH und KG) erforderlich ist, ergeben sich entsprechend höhere Kosten.
Feststellung der individuellen Befähigung
Fehlt die für die Gewerbeausübung formal erforderliche Befähigung (z. B. Meisterprüfung), so kann bei der Gewerbe-Behörde um Feststellung der individuellen Befähigung angesucht werden.
Voraussetzung: Die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen müssen durch die beigebrachten Beweismittel (z. B. Arbeitszeugnisse, Ausbildungen) nachgewiesen werden.
Das Ansuchen um Feststellung der individuellen Befähigung bei der Gewerbebehörde ist kostenlos.