Zwei graue Schränke mit Gittern zwischen hölzerner Hausfassade und grün belaubter Hecke
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Oberösterreich: Wärmepumpen kleiner 100 kW thermische Leistung

Förderung effizienter Wärmepumpensysteme – Voraussetzungen, Umfang und Antragstellung

Inhaltsverzeichnis

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2023 bis 31.12.2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum)
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
CSR & Nachhaltigkeit
Erneuerbare Energie
Energieeffizienz (Gebäude)

Förderungswerber 

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden

  • effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung kleiner 100 kW im Nicht-Wohnbereich Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!
  • Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder Sportanlagen unterstützt werden können.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und auf Grundlage der "De-minimis"-Beihilfen-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831.

Neu-Anlagen sowie Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage

Fördersatz Land

Basisförderung: 20 % der Bundesförderung

Effizienzbonus: 100 Euro je Prozent über dem Basiswert (200 Prozent ETA s)

Basis bildet die Raumheizungs-Energieeffizienz bei mittlerem Klima und 35 °C Vorlauftemperatur

Die Zuschläge sind kumulierbar. Die Landesförderung beträgt jedoch maximal 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit maximal 50 % der eingereichten anlagen-spezifischen Investitionskosten begrenzt.

Die Förderhöhe für Anlagen von Nichtwettbewerbsteilnehmern orientiert sich an den Fördersätzen für Kleinst-/Kleinunternehmen.

Altanlagen-Tausch - Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlage

Fördersatz Land

Basisförderung: 30 % der Bundesförderung

Effizienzbonus: 100 Euro je Prozent über dem Basiswert (200 Prozent ETA s)

Basis bildet die Raumheizungs-Energieeffizienz bei mittlerem Klima und 35 °C Vorlauftemperatur

Die Zuschläge sind kumulierbar. Die Landesförderung beträgt jedoch maximal 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit maximal 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.

Die Förderhöhe für Anlagen von Nichtwettbewerbsteilnehmern orientiert sich an den Fördersätzen für Kleinst-/Kleinunternehmen.

Einreichung 

erfolgt beim Land Oberösterreich

Der Online-Förderantrag ist zeitnah mit dem Bundesantrag nach Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung an die Förderstelle des Landes Oberösterreich zu senden. Die notwendigen Unterlagen für die Berechnung der Förderhöhe sind in Abstimmung mit der Förderstelle zielgerichtet je nach Maßnahme elektronisch zu übermitteln.

Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.