
Oberösterreich: Wärmepumpen kleiner 100 kW thermische Leistung
Förderung effizienter Wärmepumpensysteme – Voraussetzungen, Umfang und Antragstellung
Inhaltsverzeichnis
Einstellungen
Förderungswerber
- Unternehmen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
- Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden
- effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung kleiner 100 kW im Nicht-Wohnbereich Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!
- Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder Sportanlagen unterstützt werden können.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und auf Grundlage der "De-minimis"-Beihilfen-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831.
Neu-Anlagen sowie Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage
Fördersatz Land
Basisförderung: 20 % der Bundesförderung
Effizienzbonus: 100 Euro je Prozent über dem Basiswert (200 Prozent ETA s)
Basis bildet die Raumheizungs-Energieeffizienz bei mittlerem Klima und 35 °C Vorlauftemperatur
Die Zuschläge sind kumulierbar. Die Landesförderung beträgt jedoch maximal 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit maximal 50 % der eingereichten anlagen-spezifischen Investitionskosten begrenzt.
Die Förderhöhe für Anlagen von Nichtwettbewerbsteilnehmern orientiert sich an den Fördersätzen für Kleinst-/Kleinunternehmen.
Altanlagen-Tausch - Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlage
Fördersatz Land
Basisförderung: 30 % der Bundesförderung
Effizienzbonus: 100 Euro je Prozent über dem Basiswert (200 Prozent ETA s)
Basis bildet die Raumheizungs-Energieeffizienz bei mittlerem Klima und 35 °C Vorlauftemperatur
Die Zuschläge sind kumulierbar. Die Landesförderung beträgt jedoch maximal 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit maximal 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
Die Förderhöhe für Anlagen von Nichtwettbewerbsteilnehmern orientiert sich an den Fördersätzen für Kleinst-/Kleinunternehmen.
Einreichung
erfolgt beim Land Oberösterreich
Der Online-Förderantrag ist zeitnah mit dem Bundesantrag nach Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung an die Förderstelle des Landes Oberösterreich zu senden. Die notwendigen Unterlagen für die Berechnung der Förderhöhe sind in Abstimmung mit der Förderstelle zielgerichtet je nach Maßnahme elektronisch zu übermitteln.
Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.