Eine Person mit gelbem Helm, Ohrenschützern, Arbeitskleidung, Handschuhen und Tablet, auf das sie blickt, steht in einem asphaltierten Gang in einem hohen Raum mit Rohren, Leitungen und Industrieanlagen. Direkt links neben ihr sind drei rote Radventile.
© littlewolf1989 | stock.adobe.com

Förderung: Transformation der Industrie

Förderung von Investitionskosten (Ausschreibung Juni 2024)

Einstellungen

Geltungsdauer:
19.09.2024
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Energieeffizienz (Gebäude)
Erneuerbare Energie
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen

Förderungswerber

Alle Unternehmen gemäß UFG Anhang I, deren Betriebsstandort oder Anlage, sich in Österreich befindet. Dabei sind auch jene Anlagen umfasst, die dem EU-Emissionshandel unterliegen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Förderungszweck

Die größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen.

Förderungsgegenstand

Maßnahmen

  • zum effizienten Einsatz von Energie
  • zur Umstellung und/oder zum effizienten Einsatz erneuerbarer Energieträger, einschließlich deren
  • Speicherung zur späteren Nutzung, in ortsfesten Anlagen
  • zur sonstigen Vermeidung oder Verringerung von Treibhausgasemissionen.

Ausschlussgrund

Unternehmen, die nicht vom Anhang I des UFG umfasst sind, sind nicht förderberechtigt.

Nicht gefördert werden Maßnahmen,

  • die im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gefördert werden können;
  • die an Anlagen umgesetzt werden sollen, die noch nicht in Betrieb sind;
  • für die innerhalb der Förderungsvertragslaufzeit eine Tarifförderung oder Marktprämie in Anspruch genommen wird;
  • die bereits eine Förderungszusage für die „Transformation der Wirtschaft“ und/oder die „Transformation der Industrie, Ausschreibung Mai 2023“ erhalten haben;
  • die zu einer Kapazitätserweiterung der Anlage führen;
  • bei denen Investitionen in Aggregate getätigt werden, die fossile Energieträger einsetzen;
  • bei denen die erzeugten Produkte, erst durch den Einsatz von Dritten die THG-Einsparung generieren;
  • Kälteanlagen mit GWP ≥ 150;
  • Wärmepumpen mit GWP ≥ 2.000

Art und Ausmaß der Förderung

Bis zu 80 % der beihilfefähigen Investitionskosten, maximal 30 Mio. Euro je eingereichter Maßnahme

Anmerkung

Für das Programm der Transformation der Industrie stehen im Rahmen des UFG in Summe 2,975 Mrd. Euro bis 2030 zur Verfügung. Für die Ausschreibung Juni 2024 zur Förderung von Investitionskosten stehen 70 Mio. Euro für Industrieanlagen und 15 Mio. Euro für Pilot- und Demonstrationsanlagen zur Verfügung

Einreichung

Die Ausschreibung der wettbewerblichen Förderung ist vom 19. Juni 2024 bis 19. September 2024 um 14:00 Uhr (CEST) geöffnet.

Richtlinientext als PDF


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.