Oberösterreich fördert JungunternehmerInnen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Für Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter wie Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen, Maschinen oder Software
Einstellungen
Förderungswerber
Gefördert werden Unternehmen, die im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei der Sparte „Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ der Wirtschaftskammer Oberösterreich rechtmäßig selbständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind und ordentliches (oder freiwilliges) Mitglied eines Tourismusverbandes gemäß Oö.Tourismusgesetz 2018 idjgF sind.
Förderungsgegenstand
Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung der Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Oberösterreich durch Förderung von Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, wie beispielsweise Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen, Maschinen oder Softwareprodukte.
Art und Ausmaß der Förderung
Förderung von JungunternehmerInnen in Kooperation mit der OeHT
Anmerkung
Die von der Bundesförderstelle OeHT ermittelten förderbaren Kosten des Vorhabens bilden die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Förderungshöhe. Die Förderungshöhe des Landes Oberösterreich beträgt max. 7,5% der Bemessungsgrundlage, wobei die Untergrenze der förderbaren Kosten 50.000,- Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze der förderbaren Kosten 500.000,- Euro nicht überschreiten darf. Seite 5 Bei mittleren Unternehmen5 darf der Gesamtförderbarwert der für das Vorhaben gewährten Beihilfen eine Höhe von max. 10% der förderbaren Kosten nicht überschreiten.
Einreichung
Online (bitte nach unten zum Formular scrollen)
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.