Transparente Lärmschutzwand in Sonnenlicht, durch die LKWs auf Autobahn verschwommen erkennbar sind
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Oberösterreich: Lärmschutz-Beratungsförderung

Betriebslärm und Umgebungslärm – mit Expert:innen Gutachten erstellen

Einstellungen

Geltungsdauer:
02.01. – 09.12.2025
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Gründung

Förderungswerber 

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gründer:

  • Mit Firmensitz in Oberösterreich
  • Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ

Förderungswerber 

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gründer:

  • Mit Firmensitz in Oberösterreich
  • Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ

Förderungsgegenstand

Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:

  • Erfassung und Bewertung der Ausgangssituation (Umgebungslärm und/oder Betriebslärm)
  • Vorschläge zur Senkung der Lärmbelastung durch den Betrieb
  • Erstellung eines Lärmprojekts für eine Betriebsanlagengenehmigung

Art und Ausmaß der Förderung 

Gefördert werden 75 % jedoch max. € 750 des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Anmerkung 

Antragstellung 02.01. – 09.12.2025

Abrechnung 02.01. – 15.12.2025

Förderantrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden!

Hinweis: Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKO Oberösterreich T 05-90909-3634 bzw. E umweltservice@wkooe.at

Einreichung 

Online – Infos siehe Lärmschutz – Beratungsförderung

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.