Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
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Tirol: Wirtschaftsförderung der Marktgemeinde Telfs

Förderungen für Unternehmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Ab 21.01.2025
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Gründung
Lehrlinge
Nahversorgung

Förderungswerber

Unternehmen die:

  • „Telfs Gutscheine“ annehmen,
  • auf der Homepage der Marktgemeinde Telfs eingetragen sind und
  • einen Nachweis über die Gewerbeausübung bzw. die unternehmerische Tätigkeit erbringen können.

Förderungszweck

Gefördert wird/werden unter anderem:

  • die Neuansiedelung von Unternehmen;
  • Unternehmen die zur Nahversorgungssituation im Gemeindegebiet beitragen;

Weitere Förderungen finden Sie in der Richtlinie.

Ausschlussgrund

Von der Förderung sind ausgeschlossen:

  • Wettlokale und Geschäfte in denen sich Spielautomaten jeglicher Art befinden;
  • Imbissstände (als Imbissstand gilt ein Lokal, welches zu einem überwiegenden Teil Speisen und Getränke an Laufkundschaft anbietet);
  • Betriebsübersiedlungen innerhalb des Gemeindegebietes;
  • Firmenumgründungen bzw. Umgründungen, welche dem Umgründungssteuergesetz unterliegen;
  • Konzerne und Großunternehmen, ab einer Beschäftigungszahl von 50 Arbeitnehmern;
  • Unternehmen im Wohngebiet („Home-Office“) mit nur einem Inhaber und einem Angestellten;
  • Unternehmen, bei welchen zwischen Antragstellung und Auszahlung der Förderung ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
  •  Unternehmen/Betriebe in Einkaufszentren (gilt für die Nahversorgungsförderung im Ortszentrum Telfs).

Art und Ausmaß der Förderung

 1. Betriebsansiedlungsförderung im Gemeindegebiet Telfs

Diese Förderung gilt für das gesamte Gemeindegebiet Telfs und ist an Unternehmen gerichtet, die sich in Telfs neu niederlassen und zumindest einen zusätzlichen kommunalsteuerpflichtigen Vollarbeitsplatz schaffen.

Förderungsumfang: 10 % der betrieblichen Nettoinvestitionen bis max. 3.500,00, Euro

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:

  • Vollständig ausgefülltes Formular
  • Rechnungskopien und Zahlungsbestätigung der Investitionen
  • Gewerberegisterauszug
  • Anmeldebestätigung der/des kommunalsteuerpflichtigenzusätzlichen Mitarbeiters/-in
  • Umsatzsteuer-Jahresbescheid

Wer diese Förderung erhält, hat keine Ansprüche auf die Unternehmensförderung im Ortszentrum Telfs (3).

2. Nahversorgungsförderung im Gemeindegebiet Telfs

Sofern ein Unternehmen die Nahversorgung durch Lebensmittelnahversorger (Greißler) im Gemeindegebiet sicherstellt. Es muss eine Landesförderung bereits gewährt worden sein.

Förderungsumfang: 10% der Landesförderung

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:

Fristen: Ein Ansuchen um Förderung erfolgt schriftlich. Eine Auszahlung erfolgt nach Einlangen des Nachweises der Gewährung der Landesförderung.

3. Unternehmensförderung im Ortszentrum Telfs

Die Förderung unterstützt die Neuansiedlung von Unternehmen mit Betriebsstätte im Ortskern Telfs, sofern sie den Branchenmix bereichern. Gefördert werden insbesondere Einzelhandel, Optiker, Reisebüros, Bäcker, Metzger (Verkauf), Trafiken und ausgewählte Dienstleister.

Als Ortskern gelten insbesondere folgende Bereiche:

  • Unter-/Obermarktstraße: vom Kreisverkehr (BTV) bis zum Kreisverkehr Obermarkt
  • Eduard-Wallnöfer-Platz
  • Kirchstraße: von der Kreuzung Untermarktstraße bis zur Kreuzung Rosengasse
  • Josef-Schöpf-Straße: von der Kreuzung Anton-Auer-Straße bis zur Untermarktstraße
  • Bahnhofstraße: nördlicher Bereich ab der Kreuzung zur Anton-Auer-Straße
  • Weißenbachgasse: von der Volksbank bis zum Telfer Bad
  • Mühlgasse
  • Max-Föger-Weg

Förderungsumfang: Mietzinsförderung von 5,00 Euro/m² pro Monat für die Dauer von 12 Monaten bis maximal 100 m² Gesamtfläche der Bestandsfläche bis maximal 50% des Nettobestandszinses.

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen

Fristen: Das Ansuchen muss innerhalb von 3 Monaten ab Beginn des Bestandsverhältnisses erfolgen.
Wer diese Förderung erhält, hat keine Ansprüche auf die Betriebsansiedlungsförderung im Gemeindegebiet Telfs (1.).

4. Lehrlingspreis/-förderung

Beim Lehrlingspreis erhält der beste weibliche und männliche Lehrling eine Prämie von 1000,00 Euro in Form von Telfs Gutscheinen ausbezahlt. Dieser Preis wird einmal jährlich feierlich überreicht. Die Wahl des besten Lehrlings erfolgt durch den Ausschuss für Wirtschaft und Ortszentrum.

Förderungsumfang: Je 1000,00 Euro in Form von Telfs-Gutscheinen für den besten weiblichen und männlichen Lehrling

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:

 Vollständig ausgefülltes Formular (lt. Ausschreibung) 

Fristen: Hier sind die Fristen der jeweiligen Ausschreibung zu beachten.

5. Förderung Müllgrundgebühr für Kleinunternehmen

Ein-Personen-Unternehmen, welche folgende Kriterien erfüllen, können jährlich auf schriftlichen Antrag von der Müllgrundgebühr befreit werden:

  • keine Beschäftigung von Dienstnehmern, die in einem lohnsteuerrechtlichen Dienstverhältnis stehen
  • der Sitz des Unternehmens dient gleichzeitig dem Inhaber als Hauptwohnsitz
  • für die Ausübung des Unternehmens ist keine eigene Betriebsanlage/Betriebsstätte notwendig (z. B. Werkstatt, Lager etc.), kein hohes Kundenaufkommen am Unternehmenssitz
  • durch Ausübung des Unternehmens entsteht kein großes Müllaufkommen

Förderungsumfang: Befreiung von der Müllgrundgebühr – das Ansuchen ist für drei Jahre gültig.

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:

  • Übermittlung des Umsatzsteuer-Jahresbescheides (Formular F21)

Fristen: Die Befreiung erfolgt jeweils für das aktuelle Jahr. Der Antrag muss daher 1x pro Jahr gestellt werden.

Anmerkung

Weitere Förderungen finden Sie auf der Webseite der Marktgemeinde Telfs.

Einreichung

Um eine Förderung zu beantragen, muss das entsprechende Formularausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen an info@telfs.gv.atgeschickt werden.

Richtlinientext als PDF

Wirtschaftsförderung der Marktgemeinde Telfs


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.