Breithorn, Blick auf die Gebirgsspitze
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Tirol: Sonderförderungsprogramm für die Natura 2000 Region Isel

Förderung zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Natura 2000 Region Isel

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.07.2016 – 30.06.2026 bzw. je nach Budgetausnutzung, Antrag bis 21.12.2025.
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Arbeitnehmer:innenschutz
Finanzierungsberatung
Innovation
Kooperationen
Nahversorgung

Förderungsgebiet

Die Förderung im Rahmen dieser Aktion erstreckt sich auf folgende Gemeinden des Bezirks Lienz:
Ainet, Hopfgarten i.D., Kals, Matrei i.O., Oberlienz, Prägraten, St. Johann im Walde, St. Jakob i.D., St. Veit i.D., Schlaiten und Virgen

Förderungswerber

Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein.

Die Projektträger müssen zu der jeweiligen Projekttätigkeit rechtlich befugt und zur Durchführung fachlich geeignet sein.

Förderungszweck

Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Natura 2000 Region Isel beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms.

Damit soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung dieses Natur-, Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums geschaffen werden, um der prognostizierten Bevölkerungsabnahme und Abnahme der Erwerbsquoten entgegen zu wirken.

Weiteres soll durch dieses Sonderförderungsprogramm eine verstärkte Investitionstätigkeit in den regionalen Stärkefeldern, wie z.B. im Tourismus ausgelöst werden.

Förderungsgegenstand

Folgende Aktionsfelder sind  mit den jeweiligen Leitmaßnahmen im Einzelnen festgehalten:

Aktionsfeld A.) Destinationsentwicklung:

  • Outdoor- Aktiv
  • Neue touristische Angebote des Berg(Er)Lebens 

Aktionsfeld B.) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskraft von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:

  • Stärkung von gewerblichen Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sowie von Campingplätzen und ähnlich naturnahen Unterkunftsmöglichkeiten
  • Qualitative und quantitative Verbesserung von Objekten der Privatvermietung
  • Investive Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaft (außerhalb des Tourismus)
  • Maßnahmen der kooperativen und innovativen Marktbearbeitung 

Aktionsfeld C.) Sondermaßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge:

  • Stärkung standortspezifischer Qualifikationen
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Verbesserung der Versorgungssituation 

Aktionsfeld D.) Programmkonforme Einzelmaßnahmen

Art und Ausmaß der Förderung

Details finden Sie in der Richtlinie bzw. auf der Übersichtsseite des Landes Tirol

Anmerkung

Das Sonderförderungsprogramm für die Natura 2000 Region Isel ist auf 10 Jahre befristet und mit einem Förderungsvolumen von insgesamt 10 Mio. Euro dotiert.

Einreichung

Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:

Amt der Tiroler Landesregierung
Sachgebiet Wirtschaftsförderung
6020 Innsbruck, Heiliggeiststr. 7-9
T 0512/508-3214
F 0512/508-743235
M wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

Richtlinientext als PDF

Sonderförderungsprogramm für die Natura 2000 Region Isel


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.