Nahaufnahme von einer Überwachungskamera, daneben sind Icons zum Thema Sicherheit sowie Miniaturbilder von Videoaufnahmen
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Förderaktion des oberösterreichischen Landesgremiums der Tabaktrafikanten: Alarm- und Videoanlagen

Förderung ist ausschließlich für Mitglieder gültig

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis Ausschöpfung des Fördertopfes
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Nahversorgung

Förderungswerber

Landesgremium der Tabaktrafikanten

Förderungsgegenstand

Alarmanlagen, Videoüberwachung

Art und Ausmaß der Förderung

Förderung für Neuerrichtung/-anschaffung, Aufrüstung, sowie Erweiterung/Ergänzung von Alarm- und Videoanlagen;

max. 250.- Euro pro Anlage, einmal pro Kalenderjahr aus einem Fördertopf mit 10.000.- Euro pa

Einreichung

Binnen 6 Monaten ab Errichtung, 1x pro Kalenderjahr

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.