Steiermark: HOCHWEISS 2024 – Qualitätsoffensive für Schi- und Langlaufgebiete
Qualitätsoffensive für Wintersportgebiete
Einstellungen
Förderungswerber
Liftunternehmen sowie Loipenbetreiber mit entsprechender Gewerbeberechtigung und KMU-Status
Förderungszweck
Unterstützung für Liftunternehmen und Loipenbetreiber mit touristischer Relevanz, die in qualitätsverbessernde und/oder nachhaltige Maßnahmen sowie Energieeffizienz investieren.
Förderungsgegenstand
- Qualitätsverbessernde und/oder nachhaltige Maßnahmen in Lift-, Pisten- und Loipenanlagen wie z.B. Beschneiungsanlagen
- Maßnahmen in die Energieeffizienz
- Umrüstung auf umweltfreundlichere Antriebstechnologien
- Digitalisierungsmaßnahmen
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss in der Höhe von max. 20% der max. förderbaren Gesamtkosten von € 500.000,--
Einreichung
Antragstellung VOR Projektbeginn ausschließlich ONLINE beim
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12 - Referat Tourismus
Radetzkystraße 3/3, 8010 Graz
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.