Tirol: AMS Solidaritätsprämienmodell
Beihilfe für neue Arbeitskräfte, wenn DienstnehmerInnen ihre Arbeitszeit reduzieren
Einstellungen
Förderungswerber
Förderbar sind alle Unternehmen, die mit ihren ArbeitnehmerInnen Arbeitsverhältnisse haben,
- die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und in den Geltungsbereich des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) fallen
oder
- die auf einem öffentlich rechtlichen Vertrag beruhen, wenn eine dem AVRAG analoge bundes- oder landesgesetzliche Regelung über die Herabsetzung der Normalarbeitszeit geschaffen wird.
Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien und radikale Vereine.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden die Arbeitsverhältnisse von (Solidaritäts-) ArbeitnehmerInnen, die ihre Normalarbeitszeit bis zum Ausmaß von 50% reduzieren.
Das AMS informiert über die .
Art und Ausmaß der Förderung
Die Beihilfe beträgt maximal 50 % des durch die Reduktion der Arbeitszeit entfallenden Entgelts und deckt den zusätzlichen Aufwand für Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ab, der durch die Verpflichtung des Arbeitgebers entsteht, diese Beiträge entsprechend der Beitragsgrundlage vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu entrichten
Anmerkung
Die Beihilfe wird für die Dauer des vereinbarten Solidaritätsprämienmodells bis zu zwei Jahren gewährt.
Bei Einstellung einer Ersatzarbeitskraft, die langzeitarbeitslos, älter als 45 Jahre oder behindert ist, kann die Beihilfe für drei Jahre gewährt werden.
Einreichung
Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach dem Sitz der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden Arbeitnehmer/die zu fördernden Arbeitnehmerinnen beschäftigt sind.
Ein Begehren umfasst jeweils ein Modell, d.h. eine Ersatzarbeitskraft und die entsprechende Anzahl von SolidaritätsarbeiterInnen. Jede weitere Ersatzarbeitskraft stellt ein eigenes Modell dar.
Das AMS hat für die Gewährung der Solidaritätsbeihilfe jährlich eine begrenzte Summe zur Verfügung. Ist diese erschöpft, können - auch bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen - keine weiteren Beihilfen für neue Modelle bewilligt werden.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.