Kärnten: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Für Weiterbildung in den Bereichen wie Innovation, Digitalisierung und Logistik
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Kärnten
Förderungszweck
Unterstützung der Höherqualifizierung von Arbeitnehmern (Männer bis 45 Jahre mit Lehrabschluss oder berufsbildender mittlerer Schule, Frauen bis 45 mit zumindest Matura).
Förderungsgegenstand
Weiterbildungsmaßnahmen in definierten Schwerpunktbereichen wie z.B.
- Innovation,
- Digitalisierung
- Logistik,
die bei zertifizierten Bildungseinrichtungen oder vom Land anerkannten Bildungseinrichtungen absolviert werden.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 50 %der Ausbildungskosten, max. 2.500,- Euro; maximaler Förderbetrag pro Unternehmen und Jahr: 25.000,- Euro.
Anmerkung
Die Teilnehmer an der Schulungsmaßnahme müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden und den Hauptwohnsitz in Kärnten haben.
Einreichung
Mit Formular beim
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.