Stadt Graz fördert Pop-Up-Stores
Temporäre Nutzung von freistehenden Geschäftsflächen
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen aller Branchen mit einem innovativen, nachhaltigen Konzept
Förderungszweck
Reduzierung des straßenseitigen Leerstandes sowie Ausprobieren von Geschäftsmodellen mit neuen Produkten und Dienstleistungen als Prototyp.
Förderungsgegenstand
Anfallende Kosten wie z.B. Nutzungskosten, Betriebskosten, Gestaltung etc.
Ausschlussgrund
Eigenleistungen und Kosten, die sich nicht unmittelbar auf die Pop-up-Nutzung beziehen (z.B. Wareneinsatz, Steuerberatung, Rechtsberatung etc.).
Art und Ausmaß der Förderung
Einmaliger Zuschuss in der Höhe von 75 % der Netto-Nutzungskosten bzw. max. € 3.000,- einmalig.
Anmerkung
Die Pop-up-Nutzung muss sich mindestens über einen Zeitraum von vier Wochen erstrecken.
Einreichung
Einreichung VOR Projektbeginn ausschließlich online bei der
Stadt Graz
Astrid Reinisch
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz)
8011 Graz
T +43 316 872 - 4814
F +43 316 872 - 4809
M astrid.reinisch@stadt.graz.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.