Person mit Schürze hält Tablett mit Backwaren in einer Hand und sortiert Backwerk in Regale ein
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Steiermark: Lebens!Nah-Förderung für die umfassende Nahversorgung

Unterstützung von neu gegründeten oder bestehenden Nahversorgungsbetrieben

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Digitalisierung
Nahversorgung

Förderungswerber

Unternehmen der Sparten Handel, Gewerbe und Handwerk und endverbraucherbezogene Dienstleister  sofern mehr als die Hälfte des Umsatzes mit Privatkunden erwirtschaftet wird

Förderungszweck

Durch die Unterstützung von neu gegründeten oder bestehenden Nahversorgungsbetrieben soll ein Beitrag zur Sicherung, Verbesserung und Attraktivierung der lokalen und regionalen Versorgung der Bevölkerung in der Steiermark geleistet werden.

Förderungsgegenstand

  • Digitalisierung von
    • Produktionsprozessen (z.B. ERP-System bzw. Erweiterung um neue Module)
    • Vertriebsprozessen (z.B. CRM-System inkl. Schnittstellenanbindung, digitale Buchungsplattform bzw. Kundenportal)
    • Digitalisierung von innerbetrieblichen Prozessen (z.B. digitales Zeiterfassungssystem bzw. Erweiterung um neue Module,…)
    • Digitalisierung von Marketingprozessen (z.B. erstmalige Erstellung einer Website und/oder eines Online-Shops, …)
  • aktivierungspflichtige Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung, qualifizierte bauliche Maßnahmen (max. € 30.000, -- anrechenbar) Ankauf neuer Maschinen und Geräte inkl. digitaler Infrastruktur.

Ausschlussgrund

  • Kosten, die vor Einreichung des Förderansuchens entstanden sind
  • unselbständige Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • nicht eindeutig projektbezogene sowie gebrauchte Güter
  • Eigenleistungen
  • Fahrzeuge und Anhänger – z.B. PKW, LKW, Bus, Traktor etc. (ausgenommen mobile Verkaufsläden sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, z.B. Stapler, Minibagger etc.)
  • Leasingfinanzierungen (ausgenommen Kaufleasing und Mietkauf)

Art und Ausmaß der Förderung

  • Online-Marketingkostenzuschuss: max. 30 % bzw. max. € 2.500, --, Mindestprojektvolumen € 3.000, --,
  • Investitionskostenzuschuss: max. 20 % bzw. € 20.000, -- der anrechenbaren Projektkosten ab € 20.000, -- Investitionsvolumen

Einreichung

Vor Projektbeginn ausschließlich online über das Förderportal bei der Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
T +43 316 7093 0 
E-Mail office@sfg.at

Richtlinientext als PDF

SFG-Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.