Zwei lächelnde Personen in weißem Arbeitsgewand nach oben blickend, daneben Frischetheke mit Fleischwaren
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Burgenland fördert Nahversorgungsbetriebe

Für Klein- und Kleinstunternehmen im Bereich Nahversorgung

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2024
Standort:
Burgenland
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Nahversorgung

Förderungswerber 

Klein- und Kleinstunternehmen, die im Bereich Gemischtwarenhandel oder als Buschenschankbetrieb tätig sind

Förderungszweck 

Unterstützung von Nahversorgungsbetrieben

Förderungsgegenstand

Folgende Investitionen werden gefördert:

  • Bau- und Einrichtungsinvestitionen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • maschinelle Ausstattung
  • Betriebsnotwendige IT-Hardware und Software
  • Anschaffung mobiler Verkaufsläden exkl. Trägerfahrzeug

Ausschlussgrund 

Nicht förderbar sind z.B.:

  • gebrauchte Investitionsgüter
  • Ankauf von Grundstücken
  • Ankauf von mobilen Investitionsgütern

Art und Ausmaß der Förderung 

Zuschuss iHv 40 % der förderbaren Kosten, wobei max. 100.000,- Euro als förderbare Kosten anerkannt werden.

Anmerkung 

Gefördert werde Projekte mit Kosten von mindestens 10.000,- Euro.

Einreichung 

Vor Projektbeginn mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der Förderstelle: Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie Nahversorger-Förderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.