Burgenland fördert Nahversorgungsbetriebe
Für Klein- und Kleinstunternehmen im Bereich Nahversorgung
Einstellungen
Förderungswerber
Klein- und Kleinstunternehmen, die im Bereich Gemischtwarenhandel oder als Buschenschankbetrieb tätig sind
Förderungszweck
Unterstützung von Nahversorgungsbetrieben
Förderungsgegenstand
Folgende Investitionen werden gefördert:
- Bau- und Einrichtungsinvestitionen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- maschinelle Ausstattung
- Betriebsnotwendige IT-Hardware und Software
- Anschaffung mobiler Verkaufsläden exkl. Trägerfahrzeug
Ausschlussgrund
Nicht förderbar sind z.B.:
- gebrauchte Investitionsgüter
- Ankauf von Grundstücken
- Ankauf von mobilen Investitionsgütern
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss iHv 40 % der förderbaren Kosten, wobei max. 100.000,- Euro als förderbare Kosten anerkannt werden.
Anmerkung
Gefördert werde Projekte mit Kosten von mindestens 10.000,- Euro.
Einreichung
Vor Projektbeginn mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der Förderstelle: Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH
Richtlinientext als PDF
Richtlinie Nahversorger-Förderung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.