Stadt Graz: Mietförderung für Reininghaus und Smart City Graz
Eingliederung des Entwicklungsgebiets in den Stadtteil
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen mit max. 50 Mitarbeiter lt. KMU-Definition, deren Geschäftsmodelle sich an den Leitbegriffen klimafreundlich, nachhaltig und innovativ orientieren und eine Betriebsstätte im Entwicklungsgebiet Reininghaus/Smart City haben.
Förderungszweck
- Optimale Eingliederung des Entwicklungsgebiets in den Stadtteil,
- Synergiepotential mit anderen Teilen der Stadt heben sowie
- vitalen Branchenmix unter den Leitbegriffen „klimafreundlich", „nachhaltig" und „innovativ" entstehen zu lassen
Förderungsgegenstand
Mietkostenförderung max. die Kosten der Nettomiete (exkl. Betriebskosten und Mieterhöhungen) von betriebsnotwendigen, gewerblichen Flächen.
Ausschlussgrund
Gewerbliche Nutzungen von Räumlichkeiten im Rahmen einer Mietvereinbarung zu Wohnzecken (Büro in der eigenen Wohnung)
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss von
- 50% der Nettomietkosten bzw. max. € 4.800, -- im 1. Jahr,
- 40% bzw. max. € 3.840,-- im 2. Jahr und
- 20% bzw. max. € 1.920,-- im 3. Jahr nach der Antragstellung.Max. Gesamtförderung beträgt € 10.560,-- (max. € 12,--/ m2).
Einreichung
VOR Projektbeginn bei der Stadt Graz mittels folgenden Antrags:
Mietförderung - Schritt 1 von 5 (graz.at)
Stadt Graz, Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2
Tel: +43 316 872-4820
E-Mail: wirtschaft@stadt.graz.at
Richtlinientext als PDF
Mietförderung für Reininghaus & Smart City - Stadtportal der Landeshauptstadt Graz
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.