Zwei Personen in Fabrik stehend umgeben von
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Steiermark: Weiterbildungsförderung für Mitglieder der Landesinnung der Mechatroniker

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Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2025 bis 31.12.2025 – vorbehaltlich vorzeitiger Budgetausschöpfung
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Förderungswerber

Aktive Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Mechatroniker sowie für deren Mitarbeiter

Förderungszweck

Steigerung der Professionalität sowie Qualifikationssteigerung

Förderungsgegenstand

Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen

Ausschlussgrund

  • Fortbildungen, die von der Innung selbst organisiert und ausgeschrieben werden 
  • Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss i.H.v. max. 50 % der Nettokurskosten bzw. max. 400 Euro pro Kurs und Teilnehmer 

Max. 800 Euro pro Betrieb im Förderungszeitraum (inkl. aller Filialbetriebe)

Anmerkung

Es handelt sich um eine „De-minimis“-Förderung.

Einreichung

Formlos inkl. der erforderlichen Unterlagen bei
Wirtschaftskammer Steiermark
Landesinnung der Mechatroniker 
Körblergasse 111–113, 8010 Graz T (0316) 601-274
E mechatroniker@wkstmk.at

Richtlinientext als PDF


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.