Steiermark: Landesgremium des Außenhandels unterstützt Mitglieder
Bei Aus- und Weiterbildungen, Messebesuchen- und Auftritten sowie Internetauftritte und Websites
Einstellungen
Förderungswerber
Alle aktiven Mitglieder des Landesgremiums für Außenhandel
Förderungsgegenstand
- Kurse mit außenwirtschafsrelevanten Themen (Zoll, Sprachen etc.)
- Teilnahme an Fachmessen, Ausstellungen bzw. Messeauftritt als Einzelaussteller und Ausstellungsmieten
- Neuerstellung bzw. Maßnahmen zur Verbesserung des Webauftritts
- Maßnahmen zur Prävention und Abwehr von Cyberattaken/Cyberangriffen, Website-Checks und Erstellung bzw. Aktualisierung der fimenspezifischen AGB’s
Ausschlussgrund
Grundumlagenrückstand
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss iHv 50 % der Nettokosten bzw. max. € 500,-- pro Jahr und pro Firma.
Zusätzlich 50% bzw. max. € 250,-- für Übersetzung des Web-Auftrittes in andere Sprachen.
Anmerkung
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss mindestens ein Jahr aktive Mitgliedschaft zum Landesgremium des Außenhandels bestehen.
Maßnahme muss 2024 erfolgen oder abgeschlossen werden
Einreichung
Mittels ausgefüllten Antragsformulars, der zugehörigen Unterlagen und Rechnungen beim
Landesgremium des Außenhandels
Körblergasse 111-113, 8010 Graz
Nina Taucher
T +43 316 601 564
M aussenhandel@wkstmk.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.