Sphäre mit verschiedenen Länderflaggen auf der Oberfläche liegt auf Computertastatur
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Steiermark: Landesgremium des Außenhandels unterstützt Mitglieder

Bei Aus- und Weiterbildungen, Messebesuchen- und Auftritten sowie Internetauftritte und Websites

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2024 - vorbehaltlich vorzeitiger Budgetausschöpfung
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Export & Internationalisierung
Innovation

Förderungswerber

Alle aktiven Mitglieder des Landesgremiums für Außenhandel

Förderungsgegenstand

  • Kurse mit außenwirtschafsrelevanten Themen (Zoll, Sprachen etc.)
  • Teilnahme an Fachmessen, Ausstellungen bzw. Messeauftritt als Einzelaussteller und Ausstellungsmieten
  • Neuerstellung bzw. Maßnahmen zur Verbesserung des Webauftritts
  • Maßnahmen zur Prävention und Abwehr von Cyberattaken/Cyberangriffen, Website-Checks und Erstellung bzw. Aktualisierung der fimenspezifischen AGB’s

Ausschlussgrund

Grundumlagenrückstand

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss iHv 50 % der Nettokosten bzw. max. € 500,-- pro Jahr und pro Firma.

Zusätzlich 50% bzw. max. € 250,-- für Übersetzung des Web-Auftrittes in andere Sprachen.

Anmerkung

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss mindestens ein Jahr aktive Mitgliedschaft zum Landesgremium des Außenhandels bestehen.

Maßnahme muss 2024 erfolgen oder abgeschlossen werden

Einreichung

Mittels ausgefüllten Antragsformulars, der zugehörigen Unterlagen und Rechnungen beim

Landesgremium des Außenhandels
Körblergasse 111-113, 8010 Graz
Nina Taucher
T +43 316 601 564
M aussenhandel@wkstmk.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.