
Steirischer Ökofonds: Ladeinfrastruktur bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen
Gültig für rund um die Uhr öffentlich zugängliche PKW-Stellplätze
Inhaltsverzeichnis
Einstellungen
Förderungswerber
Natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts
Förderungszweck
- Einreichen der Ziele 2020 und 2030 im Bereich der Elektromobilität
- Besitzern von E-PKW langsame und batterie-schonende Ladung 24/7 zu ermöglichen
Förderungsgegenstand
Neuerrichtung von Ladeinfrastruktur auf rund um die Uhr (24/7) öffentlich zugänglichen PKW-Stellplätzen, wenn
- Mindestens 3,7 kW Ladeleistung pro Ladepunkt zur Verfügung stehen. Bereitstellung einer höheren Leistung in Abhängigkeit der Anzahl an Ladepunkten mittels Lastmanagement-Systems möglich.
- E-Stellplätze über mindestens 24 Stunden ohne weitere Zusatzkosten bereitgestellt werden z.B. für Infrastrukturbelegung oder Standgebühren bei AC-Ladevorgängen
Ausschlussgrund
Siehe Förderungsausschreibung
Art und Ausmaß der Förderung
Bis max. 30 % (e5-Gemeinden, Gemeinden einer Klima- und Energiemodellregion bis zu maximal 35 %) bzw. bis max. 100.000 Euro – der anrechenbaren Kosten: Ladestationen, Kommunikationsmodul, Grabungsarbeiten, Zählpunkterrichtung, Netzzutritt, Netzbereitstellungsentgelt, Trafo, Elektroinstallation, Verteilerkastens pro PKW-Stellplatz
Planungskosten werden bis zu einer Höhe von 10 % der Gesamtkosten anerkannt.
Anmerkung
- Zwischeneinreichfrist: 31. März 2025
- Bestehende Landes- und Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Einreichung
Vor Projektbeginn mittels Antrags inkl. erforderlichen Unterlagen ab 1. Dezember 2024 ausschließlich onlinebeim
Land Steiermark Abt. 15
Referat Energietechnik und Umweltförderungen
Landhausgasse 7
8010 Graz
Informationen auch bei:
Energie Agentur Steiermark
Ing.in Sabine Putz
Telefon: +43 316 269700 - 57
E-Mail: office@ea-stmk.at 8010 Graz
W www.technik.steiermark.at/oekofonds
Richtlinientext als PDF
Ökofonds: Ladeinfrastruktur bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.