Steirischer Ökofonds: Ladeinfrastruktur bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen
Gültig für rund um die Uhr öffentlich zugängliche PKW-Stellplätze
Einstellungen
Förderungswerber
Natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts
Förderungszweck
Neuerrichtung von Ladeinfrastruktur auf rund um die Uhr (24/7) öffentlich zugänglichen PKW-Stellplätzen
Förderungsgegenstand
Neuerrichtung von Ladeinfrastruktur auf rund um die Uhr (24/7) öffentlich zugänglichen PKW-Stellplätzen, wenn
- mindestens 3,7 kW Ladeleistung pro Ladepunkt zur Verfügung stehen. Bereitstellung einer höheren Leistung in Abhängigkeit der Anzahl an Ladepunkten mittels Lastmanagement-Systems möglich.
- E-Stellplätze über mindestens 24 Stunden ohne weitere Zusatzkosten bereitgestellt werden zB für Infrastrukturbelegung oder Standgebühren
Ausschlussgrund
Siehe Förderungsausschreibung
Art und Ausmaß der Förderung
Bis max. 30 % (e5-Gemeinden, Gemeinden einer Klima- und Energiemodellregion bis zu maximal 35 %) bzw. bis max. € 100.000, - für anrechenbare Kosten: Ladestationen, Kommunikationsmodul, Grabungsarbeiten, Zählpunkterrichtung, Netzzutritt, Netzbereitstellungsentgelt, Trafo, Elektroinstallation, Verteilerkastens pro PKW-Stellplatz
Planungskosten werden bis zu einer Höhe von 10 % der Gesamtkosten anerkannt.
Anmerkung
- Zwischeneinreichfrist: 31. März 2025
- Bestehende Landes- und Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Einreichung
Anträge können ab 1. Dezember 2024 über ein eGovernment Onlineformular (Link folgt) eingereicht werden.
Ab 1. Dezember 2024 ausschließlich online beim Land Steiermark Abt. 15, Referat Energietechnik und Umweltförderungen;
Landhausgasse 7, 8010 Graz
Richtlinientext als PDF
Ökofonds: Ladeinfrastruktur bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.