Auf einem Kopfsteinpflaster sieht man den Hinweis auf eine E-Lade-Station für ein Elektroauto als Bodenmarkierung in weißer Farbe. Das Symbol dominiert das Bild, das Kopfsteinpflaster ist nass vom Regenwetter.
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Steirischer Ökofonds: Ladeinfrastruktur bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen

Gültig für rund um die Uhr öffentlich zugängliche PKW-Stellplätze 

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.12.2024 bis 31.10.2025
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Mobilität
Erneuerbare Energie

Förderungswerber

Natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts

Förderungszweck

Neuerrichtung von Ladeinfrastruktur auf rund um die Uhr (24/7) öffentlich zugänglichen PKW-Stellplätzen

Förderungsgegenstand

Neuerrichtung von Ladeinfrastruktur auf rund um die Uhr (24/7) öffentlich zugänglichen PKW-Stellplätzen, wenn

  1. mindestens 3,7 kW Ladeleistung pro Ladepunkt zur Verfügung stehen. Bereitstellung einer höheren Leistung in Abhängigkeit der Anzahl an Ladepunkten mittels Lastmanagement-Systems möglich.
  2. E-Stellplätze über mindestens 24 Stunden ohne weitere Zusatzkosten bereitgestellt werden zB für Infrastrukturbelegung oder Standgebühren

Ausschlussgrund

Siehe Förderungsausschreibung

Art und Ausmaß der Förderung 

Bis max. 30 % (e5-Gemeinden, Gemeinden einer Klima- und Energiemodellregion bis zu maximal 35 %) bzw. bis max. € 100.000, - für anrechenbare Kosten: Ladestationen, Kommunikationsmodul, Grabungsarbeiten, Zählpunkterrichtung, Netzzutritt, Netzbereitstellungsentgelt, Trafo, Elektroinstallation, Verteilerkastens pro PKW-Stellplatz

Planungskosten werden bis zu einer Höhe von 10 % der Gesamtkosten anerkannt.

Anmerkung

  • Zwischeneinreichfrist: 31. März 2025
  • Bestehende Landes- und Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Einreichung

Anträge können ab 1. Dezember 2024 über ein eGovernment Onlineformular (Link folgt) eingereicht werden.

Ab 1. Dezember 2024 ausschließlich online beim Land Steiermark Abt. 15, Referat Energietechnik und Umweltförderungen;
Landhausgasse 7, 8010 Graz

Richtlinientext als PDF 

Ökofonds: Ladeinfrastruktur bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.