Wien: Kreativwirtschaft Projekt
Förderung zur Entwicklung kreativer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse
Einstellungen
Förderungswerber
Bestehende Unternehmen aller Größen sowie Unternehmen in Gründung der Wiener Kreativwirtschaft.
Als Kreativwirtschaft sind die folgenden Bereiche definiert:
- Architektur
- Design
- Filmwirtschaft
- Kunstmarkt
- Mode
- Multimedia und Games
- Musikwirtschaft und Verlagswesen.
Förderungszweck
Diese Förderung zielt darauf ab, die Entwicklung von kreativwirtschaftlichen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen zu erleichtern, die vorhandenen Strukturen des Wiener Kreativwirtschaftssektors zu stärken und damit dessen Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen.
Zusätzlich werden mit diesem Förderprogramm folgende Fokusthemen der Rahmenrichtlinie adressiert:
- Klimaschutz/Umweltziele
- Diversität
Förderungsgegenstand
Gefördert werden Kreativunternehmen bei der Entwicklung von neuen kreativen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen. Im Fokus steht die kreative Qualität des Vorhabens und der nachhaltige, wirtschaftliche Mehrwert sowie die Reproduzierbarkeit und Standardisierbarkeit der Entwicklungen.
Förderbare Kosten
- Personalkosten
- Externe Dienstleistungen
- Materielle und Immaterielle Investitionskosten
- Sach- und Materialkosten
- Reisekosten
Nicht förderbare Kosten
- Kosten für künstlerische Produktionen (Theater-, Film und Musikproduktionen)
- Kosten für die Produktion von Handelswaren bzw. Serienproduktion
- Werbeschaltungen
- aktivierte Eigenleistung
- Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
- Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
- Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
- Rechnungen mit förderbaren Kosten unter € 200,-- netto
Gründungsbonus
Ein Gründungsbonus von € 5.000,-- wird an Unternehmer:innen vergeben, deren Gründung zum Tag der Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegt.
Frauenbonus
Ein Frauenbonus von € 10.000,-- wird vergeben, wenn das Projekt nachweislich von einer dafür qualifizierten angestellten Mitarbeiterin oder einer dafür qualifizierten geschäftsführenden Gesellschafterin bzw. qualifizierten Inhaberin geleitet wird.
Ausschlussgrund
- Keine nachhaltige wirtschaftliche Ausrichtung
- Kein nachvollziehbares Geschäftskonzept
Art und Ausmaß der Förderung
- Maximale Förderquote: 50 % der anerkannten Projektkosten
- Maximale Fördersumme: € 200.000,--
Anmerkung
- Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
- Es kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
- Mindestbemessungsgrundlage der anerkannten Projektkosten sind 10.000,--.
- Eine partnerschaftliche Antragstellung ist möglich.
- Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Einreichung
Wirtschaftsagentur Wien
Ein Fonds der Stadt Wien
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200
M foerderungen@wirtschaftsagentur.at
Richtlinientext als PDF
Wirtschaftsagentur Wien – Kreativwirtschaft Projekt
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.