Illustration von vier verschiedenfarbigen Mülltonnen in gelb, blau, grün und rot mit Recyclingzeichen an den Vorderseiten - drei im Kreis verlaufende weiße Pfeile; die blaue Mülltonne hat den Deckel geöffnet, allesamt auf weißem Hintergrund
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Förderung der Abfallvermeidung

20. Ausschreibung - Abfallvermeidungs-Förderung der Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 14.4.2025 – 23:59 Uhr
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Betriebsanlagen
Betriebsmittel
Digitalisierung
Forschung & Entwicklung
Innovation
Kreativwirtschaft
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Ressourcen & Kreislaufwirtschaft (zB Wasser, Boden)
Sociale Entrepreneurship & soziale Innovationen
Strategie- und Umsetzungsberatung

Förderungswerber 

  • Klein- und Mittelbetriebe (< 250 MitarbeiterInnen, <50 Mio. Euro Jahresumsatz)
  • Kommunale Dienststellen und Betrieb
  • Vereine, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen
  • NGOs und NPOs
  • Großunternehmen
  • Forschungseinrichtungen und Universitäten

Förderungszweck 

Die Verwendung von Fördermitteln aus der Abfallvermeidungs-Förderung der Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen ist für die Umsetzung und Entwicklung von Maßnahmen zur quantitativen und qualitativen Vermeidung von Abfällen nach § 29 (4a) AWG 2002 sowie für die dafür zugrunde liegende angewandte Forschung vorgesehen.

Förderungsgegenstand

Haupt- und Nebenschwerpunkte der 20. Ausschreibung:

1. Betriebliche Abfallvermeidung

  • Optimierung von internen Prozessen zum Zweck der Abfallvermeidung
  • Umsetzung von branchenspezifischen Abfallvermeidungsmaßnahmen – „Vorzeigeprojekte“
  • Einsatz von Mehrweg(transport)verpackungen
  • Vermeidung von Verpackungsabfällen 

2. Vermeidung von Lebensmittelabfällen

  • Vermeidung in der Gastronomie und den Beherbergungsbetrieben
  • Vermeidung in der Landwirtschaft, der Lebensmittelindustrie und dem -gewerbe sowie dem Lebensmittelhandel
  • Vermeidung bei Konsument*innen
  • Weitergabe an soziale und sozio-ökonomische Einrichtungen
  • Vermeidung durch optimierte Verpackung  

3. Vermeidung von Textilabfällen

  • Verlängerung der Lebensdauer bzw. Nutzungsdauer von Textilien
  • Erhöhung der Reparierfähigkeit von Textilien
  • Etablierung von alternativen Einkaufsverhalten bzw. -möglichkeiten (bspw. Leihen statt Kaufen)
  • Vermeidung durch Weitergabe an soziale Einrichtungen

4. Abfallarmes Bauen

  • Rück- und umbaugerechte Bauweisen sowie Einsatz von demontierbaren und hochwertigen Baustoffen
  • Vermeidung durch Optimierung der Baustellenlogistik
  • Vermeidung von Verpackungsabfällen 

5. Abfallvermeidung durch (Produkt-)Dienstleistungen zur Verlängerung der Produktlebensdauer und / oder effizienteren Produktnutzung

  • Einführung von Leasingmodellen
  • Leihen / mieten statt kaufen
  • Reparaturdienstleistungen durch Handwerksbetriebe, sozio-ökonomische Betriebe, etc.
  • Verkauf bzw. Vermittlung von Waren zur Wiederverwendung

6. Bewusstseinsbildung oder Aufbau von Netzwerken für die in Punkt 1 bis 5 genannten Schwerpunkte 

Ausschlussgrund 

Nicht förderfähige Maßnahmen umfassen

  • Grundlagenforschung
  • die stoffliche und energetische Verwertung von Abfällen (z. B. „Upcycling“, Kompostierung, …)
  • Anti-Littering-Projekte,
  • Preisverleihungen bzw. Projekte die die Förderung von Abfallvermeidungsmaßnahmen Dritter zum Inhalt haben,
  • Workshopreihen mit Bezug zur Abfallvermeidung, die insbesondere nach Beendigung der Förderung nicht mehr stattfinden,
  • eine Umstellung bzw. Forcierung der Abfalltrennung,
  • die Entwicklung und Errichtung von Anlagen zur Aufbereitung von Abfällen Dritter
  • die Errichtung oder Optimierung der Sammelinfrastruktur (z. B. Sammelinseln, Sammelplätze),
  • die Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und deren Bauteilen, welche gemäß AWG 2002 durch die Sammel- und Verwertungssysteme für Elektro- und Elektroaltgeräte zu fördern sind,
  • behördlich bzw. gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Abfällen mit einem Investitionsvolumen größer 35.000 Euro (= Förderung durch die Umweltförderung des Bundes).  

Art und Ausmaß der Förderung 

maximale Fördervolumen von  100.000,-- Euro pro Jahr

Förderquoten max.:

  • Großunternehmen: 30 %
  • KMUs, kommunale Dienststellen und Betriebe: 70 %
  • Vereine, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, NGOs, Forschungseinrichtungen, Universitäten: 100 %

Anmerkung 

Weitere Informationen und Einreichunterlagen: AKTUELLE AUSSCHREIBUNG - VKS GmbH und abfallvermeidung_schwerpunkte-2025_20241104.pdf 

Einreichung

  • Elektronische Übermittlung der vollständig ausgefüllten Einreichunterlagen bis zum 14.04.2025 - 23:59 Uhr an abfallvermeidung@vks-gmbh.at
  • Scan (als *.pdf) des durch den Förderungswerber firmenmäßig unterzeichneten Förderungsansuchens
  • Projektbeschreibung (als MS Word - Dokument)
  • Projektangaben und Kostenplan (als MS Excel - File mit Makros)

Richtlinientext als PDF

Richtlinien


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.