Großer Metallkessel in Halle umgeben von gelben Trittstegen
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Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben

Förderung für Maßnahmen zur Anlagen- und Prozessoptimierung

Einstellungen

Geltungsdauer:
28.2.2025
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Erneuerbare Energie

Förderungswerber

Einreichberechtigt sind sämtliche natürliche und juristische Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten, insbesondere:

  • Produktionsbetriebe,
  • Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe,
  • Contractor oder Contractorinnen.

Förderungszweck

Das Förderprogramm „Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben“ richtet sich an Unternehmen mit Betriebsstandort in Österreich, die Prozessenergie zur Herstellung von Gütern und/oder zur Bereitstellung von Dienstleistungen benötigen. 

Anwendungsbereiche reichen vom Tiefkühlen bis zur Heißdampferzeugung (zum Beispiel Kühlen, Waschen, Trocknen, Lackieren, Sterilisieren, Kochen/Pasteurisieren, Backen, Destillieren, Pulverbeschichten, Extrudieren, Spritzgießen, et cetera)

Förderungsgegenstand

Im Modul A „Innovative Dekarbonisierungskonzepte für KMUs“ werden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Dekarbonisationskonzepten mit bis zu 50.000 Euro beziehungsweise maximal 50 % der Nettokosten gefördert – nur für KMU. 

Im Modul B „Investitionsförderung für Pilotprojekte zur Dekarbonisierung von Prozesswärme und -kälte“ werden Investitionen in die Dekarbonisierung von Industrieprozessen mit maximal 4.5 Mio. Euro beziehungsweise maximal 50 % der Investitions(mehr)kosten gefördert. Voraussetzung für die Förderungsfähigkeit in Modul B ist der gleichzeitige Wechsel von fossiler auf erneuerbare Prozesswärme beziehungsweise -kälte sowie eine energetische Optimierung bestehender Prozessanlagen auf eine innovative und effiziente Art und Weise – für alle Unternehmensgrößen.

Art und Ausmaß der Förderung

Das Ausmaß der Förderung darf 50 % der Nettokosten für immaterielle Leistungen nicht übersteigen. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Antrag.

Einreichung

per Online-Formular auf meinefoerderung.at

Richtlinientext als PDF

zum Dokument auf umweltfoerderung.at   


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.