Kärntner Kleinunternehmerförderung Klein.Invest
Gültig für Kleinunternehmen mit Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder Ziviltechnikerkammer für Kärnten und Steiermark
Einstellungen
Förderungswerber
Kleinunternehmen mit Mitgliedschaft bei WK Kärnten oder Ziviltechnikerkammer für Kärnten und Steiermark
Förderungszweck
Unterstützung bei betrieblichen Wachstumsprojekten
Förderungsgegenstand
Investitionen (neu und gebraucht) in materielle und immaterielle Anlagegüter ab 10.000,- Euro förderbare Kosten
Ausschlussgrund
Jahresumsatz bzw. Einnahmen unter 35.001,- Euro im Jahr vor der Antragstellung oder im Schnitt der letzten zwei Jahre vor Antragstellung (ausgenommen Gründer)
Art und Ausmaß der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 15 % der Kosten (für Lebensmitteleinzelhändler 25 %), maximal aber 50.000,- Euro.
Anmerkung
Projekte mit Kosten von mehr als 300.000,- Euro werden nicht gefördert. Bestimmte Güter wie z.B. Fahrzeuge werden nicht gefördert.
Einreichung
Richtlinientext als PDF
Nicht verfügbar
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.