Person hält gefaltete Kleidung und bereitet diese für Versand vor, im Hintergrund befinden sich Kleiderstangen mit weiteren farbenfrohen Kleidungsstücken
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Kärntner Kleinunternehmerförderung Klein.Invest

Gültig für Kleinunternehmen mit Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder Ziviltechnikerkammer für Kärnten und Steiermark

Einstellungen

Geltungsdauer:
30.06.2025
Standort:
Kärnten
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Nahversorgung

Förderungswerber

Kleinunternehmen mit Mitgliedschaft bei WK Kärnten oder Ziviltechnikerkammer für Kärnten und Steiermark

Förderungszweck

Unterstützung bei betrieblichen Wachstumsprojekten

Förderungsgegenstand

Investitionen (neu und gebraucht) in materielle und immaterielle Anlagegüter ab Euro 10.000,-- förderbare Kosten

Ausschlussgrund

Jahresumsatz bzw. Einnahmen unter Euro 35.001,-- im Jahr vor der Antragstellung oder im Schnitt der letzten zwei Jahre vor Antragstellung (ausgenommen Gründer)

Art und Ausmaß der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 10 % der Kosten (für Lebensmitteleinzelhändler 20 %), maximal aber Euro 40.000,--

Anmerkung

Projekte mit Kosten von mehr als Euro 300.000,- werden nicht gefördert. Bestimmte Güter wie z.B. Fahrzeuge werden nicht gefördert

Einreichung

Online


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.