Person hält gefaltete Kleidung und bereitet diese für Versand vor, im Hintergrund befinden sich Kleiderstangen mit weiteren farbenfrohen Kleidungsstücken
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Kärntner Kleinunternehmerförderung Klein.Invest

Gültig für Kleinunternehmen mit Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder Ziviltechnikerkammer für Kärnten und Steiermark

Einstellungen

Geltungsdauer:
30.06.2025
Standort:
Kärnten
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Nahversorgung

Förderungswerber

Kleinunternehmen mit Mitgliedschaft bei WK Kärnten oder Ziviltechnikerkammer für Kärnten und Steiermark

Förderungszweck

Unterstützung bei betrieblichen Wachstumsprojekten

Förderungsgegenstand

Investitionen (neu und gebraucht) in materielle und immaterielle Anlagegüter ab 10.000,- Euro förderbare Kosten

Ausschlussgrund

Jahresumsatz bzw. Einnahmen unter 35.001,- Euro im Jahr vor der Antragstellung oder im Schnitt der letzten zwei Jahre vor Antragstellung (ausgenommen Gründer)

Art und Ausmaß der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 15 % der Kosten (für Lebensmitteleinzelhändler 25 %), maximal aber 50.000,- Euro.

Anmerkung

Projekte mit Kosten von mehr als 300.000,- Euro werden nicht gefördert. Bestimmte Güter wie z.B. Fahrzeuge werden nicht gefördert.

Einreichung

KWF − KLEIN.Invest

Richtlinientext als PDF

Nicht verfügbar


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.