Kärntner Kleinunternehmerförderung Klein.Invest
Gültig für Kleinunternehmen mit Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder Ziviltechnikerkammer für Kärnten und Steiermark
Einstellungen
Förderungswerber
Kleinunternehmen mit Mitgliedschaft bei WK Kärnten oder Ziviltechnikerkammer für Kärnten und Steiermark
Förderungszweck
Unterstützung bei betrieblichen Wachstumsprojekten
Förderungsgegenstand
Investitionen (neu und gebraucht) in materielle und immaterielle Anlagegüter ab Euro 10.000,-- förderbare Kosten
Ausschlussgrund
Jahresumsatz bzw. Einnahmen unter Euro 35.001,-- im Jahr vor der Antragstellung oder im Schnitt der letzten zwei Jahre vor Antragstellung (ausgenommen Gründer)
Art und Ausmaß der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 10 % der Kosten (für Lebensmitteleinzelhändler 20 %), maximal aber Euro 40.000,--
Anmerkung
Projekte mit Kosten von mehr als Euro 300.000,- werden nicht gefördert. Bestimmte Güter wie z.B. Fahrzeuge werden nicht gefördert
Einreichung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.