Kleingewerbeförderung des Landes Vorarlberg
Zuschuss für Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen
Einstellungen
Förderungswerber
Kleinunternehmer aller Branchen mit
- bis zu 50 Beschäftigten und
- max. 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder
- max. 10 Mio. Euro Jahresbilanzsumme,
die Mitglieder der Wirtschaftskammer sind.
Förderungszweck
Mindestens ein Schwerpunkt muss erreicht werden:
- Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte und/oder neuer Dienstleistungsangebote
- Investitionen zur Erhöhung der Dienstleistungs- bzw. Fertigungskapazitäten
- Investitionen zur Verbesserung der Produktions- bzw. Arbeitsabläufe
Förderungsgegenstand
Mindestens ein Schwerpunkt muss erreicht werden:
- Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte und/oder neuer Dienstleistungsangebote
- Investitionen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsabläufe
- Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Dienstleistungs- bzw. Fertigungskapazitäten
Ausschlussgrund
- der Erwerb von unbebauten Grundstücken
- die Errichtung und/oder der Kauf von Betriebsgebäuden
- Fahrzeuge für Personen und Gütertransporte, soweit es sich nicht um besondere Aufbauten handelt
- gebrauchte Investitionsgüter
- Investitionen in Büroausstattung (Büromöbel, etc.)
- Anschaffung von Verbrauchsmaterial
- Marketingaufwendungen
- bereits durchgeführte Investitionen
- Investitionen die durch den Bund gefördert werden
Art und Ausmaß der Förderung
Einmalzuschuss in Höhe von 8 %.
Zusätzlich je 2 %
- bei Investitionen mit besonders umwelt- und ressourcenschonenden Effekten
- bei Investitionen im Zusammenhang mit der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze
Je nach Betriebsgröße ist folgende Mindestanzahl von zusätzlichen Arbeitsplätzen zu schaffen:
bis 20 Beschäftigte: mindestens 1
21 bis 50 Beschäftigte: mindestens 2
Liegt der Investitionsstandort in Blons, Brand, Bürserberg, Dalaas, Fontanella, Innerbraz, Klösterle, Raggal, St. Gerold, Silbertal, Sonntag, Thüringerberg, Schröcken oder Warth dann wird zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 5 % des geförderten Finanzierungsvolumens gewährt.
Investitionshöhe:
• mindestens € 25.000 netto (für EPU mind. € 15.000)
• maximal € 100.000 netto
Es gilt ein Höchstzinssatz für kreditfinanzierte Investitionen. Die vom Land anerkannten förderbaren Kosten dürfen EUR 250.000 nicht überschreiten.
Anmerkung
Es werden nur Wirtschaftskammermitglieder gefördert. Sollte eine Bundesförderung möglich sein, so ist zuerst diese Bundesförderung in Anspruch zu nehmen. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
Einreichung
Vor Inangriffnahme des Projektes, direkt oder über die Hausbank an die
Vorarlberger Landesregierung
Abteilung VI a
6901 Bregenz
T +43 5574 511 26105
F +43 5574 511 926195
Internet: http://www.vorarlberg.at
Richtlinientext als PDF
Richtlinie und Antrag des Landes
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.