Vorarlberg fördert Jungunternehmer
Zuschuss für eigen-, kredit- und leasingfinanzierte Investitionsprojekte
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmensgründer, -übernehmer, unabhängig vom Lebensalter, die
- Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind
- erstmalig bzw. während der letzten fünf Jahre vor Gründung / Übernahme nicht selbständig waren
- überwiegend hauptberuflich (mind. 80 %) einen Betrieb gründen oder übernehmen, d.h. mit max. 20 % einer anderen Beschäftigung nachgehen
- bei GmbHs muss der Jungunternehmer mehr als 50 % der Geschäftsanteile halten
- bei Gesellschaften nach bürgerlichem Recht (GesbR), Erwerbsgesellschaften und Personengesellschaften nach Handelsrecht (OG, KG) müssen ale vollhaftenden Gesellschafter erstmalig und hauptberuflich selbständig werden
Geförderte Unternehmensformen
- Einzelunternehmer
- GesmbH's, sofern der Jungunternehmer mindestens 51 % der Anteile hält.
- GesbR, OG, KG, GesmbH & Co KG, wenn alle vollhaftenden Gesellschafter erstmalig und hauptberuflich selbstständig werden
Förderungszweck
Betriebsgründer bzw. -übernehmer sollen in der Gründungsphase unterstützt werden.
Förderungsgegenstand
- Investitionen, wie zB Erstausstattung, (z.B. PC, Laptop, etc.)
- /erstmalige Aufwendungen im Rahmen der Unternehmensgründung (z.B. erstmaliges Marketing, Homepage, Rechtsberatungskosten usw.)
- Umbauten, Erneuerungen, Modernisierungen und Rationalisierungen
- Betriebsmittel (Warenlager für ca. 3 zusammenhängende Monate)
- Ablösen oder die Übernahme von Darlehensverpflichtungen bei Betriebsübernahmen
- Ankauf gebrauchter Investitionsgüter
- Lastkraftwagen (auch Klein-LKW gemäß Zulassung)
Ausschlussgrund
- bereits durchgeführte Investitionen
- Investitionen, die durch den Bund gefördert werden können
- alle Arten von Personenkraftwagen
- Steuerberatungskosten
- Leibrenten
- Ablöse des Kundenstocks
- Aus- und Weiterbildungskosten
- Grunderwerb
Art und Ausmaß der Förderung
- Zuschuss von 10 %
- Investition zwischen € 10.000,- und 50.000,-
- Es gilt ein Höchstzinssatz (variabel) für die Bankinstitute, dh., die Banken sind an diese Zinssätze "nach oben" gebunden.
Einreichung
- Vor Investitionsbeginn
- Bis zu 1 Jahr nach Gründung bzw. nach Übernahme direkt über die Hausbank an die
- Vorarlberger Landesregierung, Abtg. VIa, 6901 Bregenz
Tel.: + 43 5574 511-26105
Fax: + 43 5574 511-926195
Internet:http://www.vorarlberg.at
- Vorarlberger Landesregierung, Abtg. VIa, 6901 Bregenz
Richtlinientext als PDF
Richtlinie und Antrag des Landes
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.