Person mit kurzen weißen Haaren, Bart, schwarzer Brille und rosa Hemd steht gemeinsam mit einer jugendlichen Person mit hellblauem Hemd und Laptop vor einem 3D-Drucker und begutachtet ihn
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Niederösterreich: regionale Schwerpunkte – Investitionsförderung für Qualität im Gewerbe

Investitionen in innovative Anlagegüter im Wert von über 1 Mio. Euro

Inhaltsverzeichnis

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Niederösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Gründung
Innovation
Nachfolge
Nahversorgung
Übergabe

Förderungswerber 

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie große Unternehmen, die eine neue wirtschaftliche Tätigkeit in einem Regionalfördergebiet begründen.

Förderungszweck 

Im Zentrum stehen Projekte, die Innovationen sowie Forschung & Entwicklung zur Umsetzung und Marktreife bringen.

Förderungsgegenstand

Förderbar sind Kosten einer Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte.

Ausschlussgrund 

Nicht gefördert werden z.B.:

  • Rechnungen, die nicht auf die FörderungswerberInnen lauten,
  • Skonti und Rabatte,
  • Kosten für den Erwerb von Grundstücken,
  • Gebühren und Abgaben,
  • Vertragserrichtungskosten, Finanzierungskosten,
  • Patentkosten,
  • Kosten für den Erwerb von beweglichen Aktiva, die nicht ausschließlich am Investitionsstandort (Betriebsstätte) zum Einsatz kommen,
  • Ersatz bestehender Baulichkeiten oder Anlagen ohne signifikanten Qualitätssprung oder solche, die lediglich aus Kapazitätserweiterungen bestehen.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung wird abhängig von der Erfüllung der Qualitätskriterien als Zuschuss in Höhe von maximal 5 % der förderbaren Kosten bei einer Investitionssumme ab 1 Mio. Euro vergeben.

Ein ÖKO-Bonus wird in Höhe von zusätzlichen 5% vergeben, wenn neben den sonstigen Qualitätskriterien das Projekt entweder die Revitalisierung einer ehemals stillgelegten Betriebsstätte ohne zusätzliche Flächenversiegelung zum Inhalt hat und/oder zu einer unmittelbaren, nachhaltigen Schaffung von mehr als 10 „Green Jobs“ (auf Basis Vollzeitäquivalent) im antragstellenden Unternehmen führt.

Anmerkung 

Das Vorhaben hat definierte Qualitätskriterien zu erfüllen in den Bereichen:

  • Arbeitsplatzentwicklung
  • Kapazitätsentwicklung
  • Qualitätsverbesserungen/Angebotserweiterung/neue Zielgruppen
  • Nachhaltigkeit des Vorhabens/des Unternehmens
  • Innovation im Betrieb

Der schriftliche Förderantrag ist, bevor mit den Arbeiten für das Vorhaben oder die Tätigkeit (Bestellungen, Auftragserteilungen) begonnen wird, zu stellen.

Kontakt zur Förderstelle (Land NÖ):

Julia Eder
M: julia.eder@noel.gv.at
T: +43/2742/9005-16112

Andrea Köck
M: andrea.koeck@noel.gv.at
T: +43/2742/9005–12130

Frederike Quarda
M: frederike.quarda@noel.gv.at
T: +43/2742/9005-16124

Gerda Steinbacher
M: gerda.steinbacher@noel.gv.at
T: +43/2742/9005 - 16101

Einreichung 

Der Antrag ist online über das Wirtschaftsförderungsportal des Landes NÖ zu stellen: Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Richtlinientext als PDF 

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.