Person arbeitetet an einem Roboterarm in einem technischen Labor
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Niederösterreich: Forschung, Entwicklung und Innovation 

Investitionen in Infrastrukturvorhaben und Technologiezentren

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2024
Standort:
Niederösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Forschung & Entwicklung
Gründung
Innovation
Nachfolge
Start-Ups, Scale-Ups & Spin-Offs
Übergabe
Unternehmensbewertung

Förderungswerber 

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Kooperationen beider.

Förderungszweck 

Die Infrastruktur der Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen unterstützt eine dynamische Entwicklung des Unternehmens bzw. der Forschungseinrichtung und dient dem Know-how-Aufbau am Standort.

Förderungsgegenstand

Im Rahmen dieser Förderaktion werden F&E-Infrastrukturvorhaben gefördert, die zur Erzielung von F&E-Ergebnissen notwendig sind. Dabei werden sowohl Unternehmen als auch Forschungseinrichtungen sowie deren Kooperationen unterstützt.

Die Infrastruktur der Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen unterstützt eine dynamische Entwicklung des Unternehmens bzw. der Forschungseinrichtung und dient dem Know-how-Aufbau am Standort.

Die Infrastruktur muss interessierten Nutzern zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Der für die Nutzung oder den Verkauf der Infrastruktur in Rechnung gestellte Preis muss dem Marktpreis entsprechen.

Eine Kofinanzierung durch Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung („EFRE“) ist im Rahmen des Operationellen Programms "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021–2027 EFRE & JTF" möglich.

Ausschlussgrund 

  • Kein Mitglied der Wirtschaftskammer
  • Kreditinstitute
  • Versicherungsunternehmen
  • Unternehmen, an denen der Bund mit mindestens 50 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften betreibt, sowie Unternehmen, die der Bund durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht; dies gilt nicht hinsichtlich Träger und Einrichtungen der angewandten Forschung und Entwicklung o Unternehmen in den Bereichen Fischerei und Aquakultur, Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß AGVO 1 Abs. 3 lit a) bis lit c)
  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO 1 Ab.s 4 lit c) i. V. m. AGVO 2 Abs. 18
  • Gemeinnützige Organisationen

Art und Ausmaß der Förderung 

Zuschuss in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Nutzungsgrad und/oder Refinanzierungsgrad der Infrastruktur.

Einreichung 

jederzeit möglich

Amt der Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten

T +43 2742 9005 12130 oder 16122
F +43 2742 9005 oder 16330
M post.wst3@noel.gv.at

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.