Niederösterreich: Forschung, Entwicklung und Innovation
Investitionen in Infrastrukturvorhaben und Technologiezentren
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Kooperationen beider.
Förderungszweck
Die Infrastruktur der Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen unterstützt eine dynamische Entwicklung des Unternehmens bzw. der Forschungseinrichtung und dient dem Know-how-Aufbau am Standort.
Förderungsgegenstand
Im Rahmen dieser Förderaktion werden F&E-Infrastrukturvorhaben gefördert, die zur Erzielung von F&E-Ergebnissen notwendig sind. Dabei werden sowohl Unternehmen als auch Forschungseinrichtungen sowie deren Kooperationen unterstützt.
Die Infrastruktur der Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen unterstützt eine dynamische Entwicklung des Unternehmens bzw. der Forschungseinrichtung und dient dem Know-how-Aufbau am Standort.
Die Infrastruktur muss interessierten Nutzern zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Der für die Nutzung oder den Verkauf der Infrastruktur in Rechnung gestellte Preis muss dem Marktpreis entsprechen.
Eine Kofinanzierung durch Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung („EFRE“) ist im Rahmen des Operationellen Programms "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021–2027 EFRE & JTF" möglich.
Ausschlussgrund
- Kein Mitglied der Wirtschaftskammer NÖ
- Kreditinstitute
- Versicherungsunternehmen
- Unternehmen, an denen der Bund mit mindestens 50 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften betreibt, sowie Unternehmen, die der Bund durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht; dies gilt nicht hinsichtlich Träger und Einrichtungen der angewandten Forschung und Entwicklung o Unternehmen in den Bereichen Fischerei und Aquakultur, Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß AGVO 1 Abs. 3 lit a) bis lit c)
- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO 1 Ab.s 4 lit c) i. V. m. AGVO 2 Abs. 18
- Gemeinnützige Organisationen
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Nutzungsgrad und/oder Refinanzierungsgrad der Infrastruktur.
Einreichung
jederzeit möglich
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
T +43 2742 9005 12130 oder 16122
F +43 2742 9005 oder 16330
M post.wst3@noel.gv.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.