Innovationsscheck mit Selbstbehalt 2024
Forschungsleistungen von Forschungseinrichtungen bis zu 10.000 Euro bezahlen (De-minimis Beihilfe)
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Förderungswerber
Die Förderung ist laufend verfügbar und offen für KMU und wirtschaftlich tätige Vereine aus allen Technologiefeldern. Jeweils mit Betriebsstätte in Österreich.
Förderungsgegenstand
Mit dem Innovationsscheck können sich KMU an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bezahlen. Folgende Leistungen können mit dem Innovationsscheck gefördert werden:
- Forschungsbasierte Ideenstudien (wie beispielsweise Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen
- Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (inklusive Analysen zur Vollständigkeit von technischen Lösungsansätze sowie deren Ausarbeitung)
- Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
- Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen
- Unterstützung bei der Prototypenentwicklung (z.B. Wissenschaftliche Begleitung bei der Durchführung von Funktionstests und anschließenden Optimierungsarbeiten)
- Konzepte für technisches Innovationsmanagement (proof-of-concept)
Die Kombination des laufenden Förderungsangebots Impact Innovation mit dem Innovationsscheck in der Höhe von bis zu 10.000 Euro kann Vorteile bringen. Ergebnisse aus den förderbaren Leistungen wie Ideenstudien und Konzeptentwicklungen, Arbeiten im Bereich Innovationsmanagement bis hin zu Vorbereitungsarbeiten für F&E-Vorhaben können dann geschickt in den Antrag zu Impact Innovation einfließen. Vor allem die Abklärung in den Bereichen Problemanalyse (inkl. Empirie), Design eines Innovationsprozesses und Identifikation von Akteuren und Prozesse zum Aufbau eines Impact Assessment.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Höhe der Förderung beläuft sich auf bis zu 10.000 Euro. In diesem Spektrum ist sie individuell nutzbar. Die Förderquote beträgt max. 80 %. Für eine Förderung in der Höhe von 10.000 Euro sind förderbare Projektkosten in der Höhe von 12.500 Euro erforderlich. Kosten unter 12.500 Euro werden aliquot unterstützt. z.B. Projektkosten in der Höhe von 10.000 Euro werden mit 8.000 Euro gefördert (Förderquote max. 80 %).
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Klein- und Mittelunternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt.
Anmerkung
Ansprechpartner in der FFG:
Marlene Zellner
T (0) 57755-1518; E marlene.zellner@ffg.at bzw.
Hotline: T (0) 57755-5000, innovationsscheck@ffg.at
Hinweis: Ausschreibungen zu bestimmten Themen und Schwerpunkten finden Sie über den Newsletter, die FFG-Webseite unter "Themen und Schwerpunkte" oder direkt beim FFG-Förderservice.
Einreichung
Die aktuelle Ausschreibung ist von laufend geöffnet.
Die Einreichung erfolgt online im eCall der FFG.
Richtlinientext als PDF
Leitfaden zum Innovationsscheck mit Selbstbehalt
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.