AMS Kärnten: EPU-Beihilfe für die Einstellung des 1. Mitarbeiters
Unterstützung bei der Anstellung der ersten Arbeitskraft
Einstellungen
Förderungswerber
EPU, seit mindestens 3 Monaten vollversichert
Förderungszweck
Unterstützung bei der Anstellung der ersten Arbeitskraft
Förderungsgegenstand
Lohnkosten der ersten Arbeitskraft
Ausschlussgrund
Dienstverhältnisse kürzer als 2 Monate; bestimmte Angehörige und Lehrlinge werden nicht gefördert.
Art und Ausmaß der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 25 % des Bruttogehalts für maximal 12 Monate
Anmerkung
- Die erste Arbeitskraft muss bestimmten Kriterien entsprechen.
- Nicht nur Einzelunternehmen sind förderbar
Einreichung
Elektronisch im Wege des e-AMS Kontos oder bei der regional zuständigen AMS Geschäftsstelle
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.