![Nahaufnahme mehrerer Euro-Geldscheine in den Farben orange, grün, lila und gelb. Auf den Geldscheinen liegen eine Glühbirne, ein Thermostat und ein Stecker.](https://www.wko.at/GenticsImageStore/448/252/cropandresize/smart/0/162/3200/1800/oe/foerderungen/energiekosten-adobestock-photocrew-18232711.jpeg)
Energiekostenpauschale 2
Abfederung der Energiemehrkosten 2023 für EPU und Kleinstunternehmen
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen mit Jahresumsatz 2023 von 10.000 Euro bis 400.000 Euro
Förderungszweck
Teilweise Abdeckung des Energiekostenanstiegs 2023
Förderungsgegenstand
Förderungsfähige Kosten sind die aufgrund von Statistik und Wirtschaftsmodellen errechneten fiktiven durchschnittlichen gesamten Mehraufwendungen für Strom, Erdgas, die Treibstoffe Benzin und Diesel, Heizöl, Hackschnitzel als auch Holzpellets, Wärme, Kälte und Dampf.
Ausschlussgrund
Ausgeschlossen sind u.a. freie Berufe und Unternehmen, die einen Antrag auf den Energiekostenzuschuss 2 gestellt haben oder dieser gewährt wurde
Art und Ausmaß der Förderung
Pauschalförderung bis max. € 2.685,--, abhängig von Branche und Umsatz
Einreichung
Einreichung von 20. Juni 2024 12:00 bis 8. August 2024 12:00 über das Unternehmensserviceportal (USP).
Richtlinientext als PDF
Nähere Infos inkl. Richtlinien
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.