Nahaufnahme mehrerer Euro-Geldscheine in den Farben orange, grün, lila und gelb. Auf den Geldscheinen liegen eine Glühbirne, ein Thermostat und ein Stecker.
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Energiekostenpauschale 2

Abfederung der Energiemehrkosten 2023 für EPU und Kleinstunternehmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Beantragung bis 8. August 2024, Auszahlungen bis 29.8.2024
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsmittel
Erneuerbare Energie

Förderungswerber

Unternehmen mit Jahresumsatz 2023 von 10.000 Euro bis 400.000 Euro

Förderungszweck

Teilweise Abdeckung des Energiekostenanstiegs 2023

Förderungsgegenstand

Förderungsfähige Kosten sind die aufgrund von Statistik und Wirtschaftsmodellen errechneten fiktiven durchschnittlichen gesamten Mehraufwendungen für Strom, Erdgas, die Treibstoffe Benzin und Diesel, Heizöl, Hackschnitzel als auch Holzpellets, Wärme, Kälte und Dampf.

Ausschlussgrund

Ausgeschlossen sind u.a. freie Berufe und Unternehmen, die einen Antrag auf den Energiekostenzuschuss 2 gestellt haben oder dieser gewährt wurde

Art und Ausmaß der Förderung

Pauschalförderung bis max. € 2.685,--, abhängig von Branche und Umsatz

Einreichung

Einreichung von 20. Juni 2024 12:00 bis 8. August 2024 12:00 über das Unternehmensserviceportal (USP).

Richtlinientext als PDF

Nähere Infos inkl. Richtlinien


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.