Steiermark: Bildungsscheck für Lehrlinge und Lehrabsolventen
Förderung unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen
Einstellungen
Förderungswerber
Lehrlinge bis zum Alter von 25 Jahren
LehrabsolventInnen bis zum Alter von 25 Jahren
Das Vorliegen von Betreuungspflichten erhöht die Altersgrenze um jeweils 2 Jahre pro Kind
Die Leistung des Präsenzdienstes/Zivildienstes erhöht die Altersgrenze um dessen maximale Dauer
Förderungszweck
Freiwillige Höherqualifizierung des Lehrlings/LehrabsolventIn
Förderungsgegenstand
- Berufsbezogene Höherqualifizierung
- Persönlichkeitsbezogene Qualifizierungen, wie Kommunikations- und Teamfähigkeit, Rhetorik, Präsentation, etc.
- Schlüsselqualifikationen wie Sprachen, EDV, etc.
Ausschlussgrund
Ausgenommen sind Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Hobby- und Freizeitkurse.
Art und Ausmaß der Förderung
50 % der Kurskosten maximal jedoch € 500,--; Mindestkurskosten € 200,--.
Der Betrag kann pro Lehre bzw. abgeschlossener Lehre beantragt werden.
Anmerkung
Voraussetzungen:
- Aufrechtes Lehrverhältnis oder erfolgreicher Lehrabschluss einer
betrieblichen Lehre - Hauptwohnsitz muss seit mindestens einem Jahr in der Steiermark liegen.
Einreichung
Mittels Antragsformular (Download Word-Dokument) spätestens drei Monate nach Kursabschluss beim
Land Steiermark, Abteilung 11A – Soziales,
Burggasse 9,
8010 Graz,
T +43 316 877-7914 od. 3438,
F +43 316 877-3053
M abteilung11@stmk.gv.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.