Zwei Personen stehen an Werktisch, eine Person markiert Glasplatte, während andere Person dabei zuschaut
© Photocreo Bednarek | stock.adobe.com

Steiermark: Bildungsscheck für Lehrlinge und Lehrabsolventen

Förderung unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Lehrlinge

Förderungswerber

  • Lehrlinge bis zum Alter von 25 Jahren

  • LehrabsolventInnen bis zum Alter von 25 Jahren

  • Das Vorliegen von Betreuungspflichten erhöht die Altersgrenze um jeweils 2 Jahre pro Kind

  • Die Leistung des Präsenzdienstes/Zivildienstes erhöht die Altersgrenze um dessen maximale Dauer

Förderungszweck

Freiwillige Höherqualifizierung des Lehrlings/LehrabsolventIn

Förderungsgegenstand

  • Berufsbezogene Höherqualifizierung
  • Persönlichkeitsbezogene Qualifizierungen, wie Kommunikations- und Teamfähigkeit, Rhetorik, Präsentation, etc.
  •  Schlüsselqualifikationen wie Sprachen, EDV, etc.

Ausschlussgrund

Ausgenommen sind Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Hobby- und Freizeitkurse.

Art und Ausmaß der Förderung

50 % der Kurskosten maximal jedoch € 500,--; Mindestkurskosten € 200,--.

Der Betrag kann pro Lehre bzw. abgeschlossener Lehre beantragt werden.

Anmerkung

Voraussetzungen:

  • Aufrechtes Lehrverhältnis oder erfolgreicher Lehrabschluss einer
        betrieblichen Lehre
  • Hauptwohnsitz muss seit mindestens einem Jahr in der Steiermark liegen. 

Einreichung

Mittels Antragsformular (Download Word-Dokument) spätestens drei Monate nach Kursabschluss beim
Land Steiermark, Abteilung 11A – Soziales,
Burggasse 9,
8010 Graz,
T +43 316 877-7914 od. 3438,

F +43 316 877-3053
abteilung11@stmk.gv.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.