Sozialministeriumservice fördert Barrierefreieheit
Betrifft bauliche und andere Vorhaben
Einstellungen
Förderungswerber
- Unternehmen, die keiner Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz unterliegen;
- Unternehmen, die dem Gesetz unterliegen und ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen
Förderungszweck
Die Leistungen des Unternehmens sollen barrierefrei angeboten werden
Förderungsgegenstand
Bauliche und Nicht bauliche Vorhaben
Ausschlussgrund
- Bei neu zu errichtenden Bauwerken;
- wenn die Investition von der Behörde vorgeschrieben wurde
Art und Ausmaß der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- in Höhe von max. 75 % der Kosten;
- der maximale Förderbetrag ist 15.000,- Euro
Anmerkung
Die förderbaren Kosten müssen mindestens 1.000,- Euro ausmachen
Einreichung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.