Förderung für ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
Gilt für erstmaligen Antritt bei der Lehrabschlussprüfung
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen, die berechtigt sind Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
Förderungszweck
Erhöhung der Qualität in der Lehrausbildung
Förderungsgegenstand
- Lehrabschlussprüfung (LAP) mit gutem Erfolg
- Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung
Wenn folgendes zutrifft:
- Der Lehrling hat zumindest die letzten 12 Monate vor Beendigung der Lehrzeit beim antragstellenden Betrieb gelernt.
- Die Prüfung hat im erlernten Lehrberuf stattgefunden.
- Die Lehrabschlussprüfung hat bis spätestens 12 Monate nach Ende der Lehrzeit stattgefunden.
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden
- Gebietskörperschaften
- politische Parteien
- Ausbildungseinrichtungen
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 200,- Euro pro LAP mit gutem Erfolg
- 250,- Euro pro LAP mit Auszeichnung
Anmerkung
Merkblatt – Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
Einreichung
- Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
- Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach abgelegter Lehrabschlussprüfung.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.