Förderaktion gegen Alkoholprobleme am Arbeitsplatz | Steiermark
Aktion „Mehr vom Leben für Betriebe“ bietet Beratungsangebote
Einstellungen
Förderungswerber
Kleine, mittlere und große Unternehmen (KMU), die seit mindestens 12 Monaten bestehen
Förderungszweck
Im Rahmen der gesetzlichen Fürsorgepflicht sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, ihre Angestellten bezüglich aller Gefährdungen für Gesundheit und Arbeitssicherheit zu informieren. Diese Informationspflicht betrifft auch Gefahren im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol.
Diese Förderung trägt zur Unterstützung der betrieblichen Alkoholprävention durch externe Coaching-Expert:innen bei.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden:
- Externe „Mehr vom Leben“ Coaching-Expert:innen, die bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen und beraten. Hier finden Sie Ihre/n Ansprechpartner:in.
- Sachkosten, die mit der genehmigten Förderung zusammenhängen
Der Baustein „Mehr vom Leben für Lehrlinge“, wird direkt von unserem Kooperationspartner VIVID Fachstelle für Suchtprävention, angeboten und abgewickelt (nähere Infos zu „Mehr vom Leben für Lehrlinge“)
Ausschlussgrund
Bei Vorsteuerabzug die Umsatzsteuer, projektinterne Bewirtungskosten, interne Personalkosten, Sachkosten die nicht unmittelbar mit der genehmigten Förderung zusammenhängen.
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss zur Einstiegsberatung: max. 400,00 Euro
Und zu weiteren Bausteinen:
- max. 3.000,00 Euro für Unternehmen unter 50 Mitarbeiter:innen
- max. 6.000,00 Euro für Unternehmen über 50 Mitarbeiter:innen
Anmerkung
Coach muss auf „Mehr vom Leben“-Anbieterliste eingetragen sein
Einreichung
Mittels ausgefülltem Förderungsantrag/Förderungsvereinbarung beim Gesundheitsfonds Steiermark laufend bis 1.12.2024 an:
- E-Mail: bianca.heppner@gfstmk.at
- T: 0676 6278801
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.