
Steiermark: AUVA Arbeitnehmerschutzberatung
Unterstützung bei der Umsetzung von Vorschriften zum Schutz der ArbeitnehmerInnen
Inhaltsverzeichnis
Einstellungen
Förderungswerber
Alle KMU (lt. EU-Definition) mit Mitgliedschaft zur WKO Steiermark
Förderungszweck
Unterstützung aller Unternehmer aller Branchen bei der Umsetzung von Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer (z.B. ASchG, VEXAT, VOLV u.ä).
Förderungsgegenstand
Beratung zu den Themen:
- Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung von AN-Schutzvorschriften (z.B. AStV, VEXAT, VOLV, VOPST, VEMV, SGM)
- Beratung von Unternehmen zur Untersuchung und Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und zur allfälligen Festlegung von Verbesserungsmaßnahmen. Dabei geht es nicht um Einzel- oder Gruppencoachings (Verhaltensprävention), sondern um die Beurteilung der Arbeitsverhältnisse (Arbeitsplatz, Tätigkeit) im Sinne der Verhältnisprävention. Ziel soll es sein, die arbeitsbedingten psychischen Fehlbelastungen gemäß den Vorgaben der letzten Novelle zum ASchG zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen auf Grundlage des § 7 ASchG vorzuschlagen.
Nicht gefördert werden Stressberatungen oder Burnout-Beratung im allg. Sinn.
Ausschlussgrund
Maßnahmenbeginn vor Förderungszusage
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss i.H.v. 75 % der externen Beratungskosten (lt. Beraterpool) bzw. max. 1.500,00 Euro (netto) bei max. 16 Stunden à 125,00 Euro (netto) inkl. Nebenkosten.
Anmerkung
- Beauftragung des Beraters nach Förderungszusage der WKO Steiermark.
- Die Förderung wird aus Mitteln der AUVA finanziert und fällt unter die Bestimmungen der EU „De-minimis-Beihilfen“.
Einreichung
Mittels Antrag zur Arbeitnehmerschutzberatung und an die
Wirtschaftskammer Steiermark
Gründer- und Wirtschaftsservice
Körblergasse 111-113
8010 Graz
T +43 316 601 765
F +43 316 601 717
M wirtschaftsservice@wkstmk.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.