Steiermark: Alarmanlagenförderung für Tabaktrafikanten
Nur für Mitglieder des Landesgremiums der steirischen Tabaktrafikanten
Einstellungen
Förderungswerber
Mitglieder des Landesgremiums der Tabaktrafikanten
Förderungsgegenstand
Alarmanlagen bzw. eine im Zusammenhang mit Sicherheit belegte Investition werden vom steirischen Landesgremium gefördert.
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss für
- Tabakfachgeschäfte € 300,- und
- verbundene Trafiken € 150,-
bei mind. € 1.000,- Gesamtinvestition
Anmerkung
Es kann nur ein Antrag pro Unternehmen gestellt werden und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Einreichung
Einreichung NACH Projektumsetzung mit Kopie der bezahlten Rechnung, Nachweise über Installationskosten bzw. die Umrüstung/Modernisierung bestehender Alarmanlagen beim
Landesgremium der steirischen Tabaktrafikanten
Fr. Bernadette Bogensberger
T +43 316 601 587
M tabaktrafikanten@wkstmk.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.