Cooler, lächelnder Tischler mit Bart steht in seiner Werkstatt mit Händen in Hosentaschen
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Steiermark: Landesinnung der Tischler und Holzgestalter fördert Mitgliedsbetriebe

Messeförderung

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsmittel

Förderungswerber

Aktive Mitglieder der Landesinnung der Tischler und Holzgestalter

Förderungszweck

Belebung des Tischlerhandwerks

Förderungsgegenstand

  • Gruppenbeteiligung an Gemeinschaftsausstellungen und Messen
  • Bezirksaktivitäten: Aktivitäten von Bezirksmeistern mit Werbung für das Tischlerhandwerk 
  • Gruppen oder Einzelbeteiligung an regionalen Lehrlingsmessen

Ausschlussgrund

  • Offene Grundumlagen
  • keine Wirkung als Werbeträger für alle steirischen Tischler
  • Aktivitäten und Kosten wurden der Innung nicht vor Beginn der Aktivität bekannt gegeben

Art und Ausmaß der Förderung

  • Gruppenbeteiligung:
    Zuschuss i.H.v. 100 % bzw. max. 500 Euro pro Jahr und Mitgliedsbetrieb
  • Bezirksaktivitäten:
    Zuschuss i.H.v. max. 3.000 Euro
  • Lehrlingsmessen:
    Zuschuss i.H.v. 100 % bzw. max. 300 Euro pro Jahr und Mitgliedsbetrieb

Anmerkung

Bei Lehrlingsmessen wird auch Werbematerial und die Standausstattung im Innungsdesign zur Verfügung gestellt.

Einreichung

Mittels formlosen Antrages inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der

Wirtschaftskammer Steiermark
Landesinnung der Tischler und Holzgestalter
T +43 316 601 481
E karoline.lepold@wkstmk.at

Richtlinientext als PDF

Regelung von Subventionen


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.