Nahaufnahme einer Sojapflanze
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Aus- und Weiterbildungsförderung für oberösterreichische Agrarhändler

Kurskostenförderung für Unternehmer:innen und deren Mitarbeiter:innen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis der Fördertopf ausgeschöpft ist
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Förderungswerber 

Gefördert werden aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums OÖ Agrarhandel

Förderungsgegenstand

Aus- und Weiterbildungen (Kurse/Seminare) die ein Unter­neh­mer:innen und/oder Mitarbeiter:innen eines aktiven Mit­gliedsbetriebs im Rahmen ihrer Tätigkeit im Agrarhandel absol­vieren. Die Wahl der Seminare und des Anbieters obliegt den Betrieben. Die Semina­re sollen jedoch inhaltlich im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Agrarhandel stehen. Förderbar sind Seminare die ab 1.1.2025 absolviert werden. 

Ausschlussgrund 

  • Kein aktives Mitglied des Landesgremiums OÖ Agrarhandel
  • Fördertopf ausgeschöpft

Art und Ausmaß der Förderung 

50% der Netto Kurskosten (inkl. Prüfungskosten) bis max. 500,- Euro pro aktiven Mitgliedsbetrieb

Einreichung 

Online-Antragsformular

Richtlinientext als PDF 

Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb. Förderanträge werden nach Ein­langen abgear­beitet. Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden und die dafür benötigten Unterlagen beiliegen. Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden. Das Landesgremium behält sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.

Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des Landesgremiums OÖ Agrarhandel. Es besteht kein Rechtsanspruch.


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.