Wie gehe ich mit dem Sonderfall Leasing um?
Die Unterschiede zwischen Operatingleasing und Finanzierungsleasing können Sie hier nachlesen.
Lesedauer: 1 Minute
Der Begriff Leasing steht für eine geläufige Finanzierungsalternative.
Grundsätzlich wird zwischen Finanzierungs- und Operatingleasing unterschieden. Für beide Finanzierungsformen gelten das Vorsteuerabzugsverbot und Angemessenheitsgrenze betreffend der Luxustangente.
Operatingleasing ist eine Art der Miete. Das Fahrzeug gehört der Leasinggeber.
Finanzierungsleasing: Hierbei handelt es sich vorwiegend um einen Kauf durch Kreditfinanzierung. Die Leasingrate beinhaltet die Kreditrückzahlung und die Zinsen. Bei der Rückzahlungsrate ist zu beachten, dass sie auf acht Jahre verteilt werden muss. Das bedeutet, dass bei einer vierjährigen Leasingdauer nur 50 % pro Jahr steuerlich abzugsfähig sind. Der restliche Aufwand wird durch Einstellen eines Aktivpostens auf weitere vier Jahre verteilt.
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