Fahrzeug Privat- oder Betriebsvermögen
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Ist mein Fahrzeug Privat- oder Betriebsvermögen?

Das Überwiegensprinzip regelt diese Frage und erklärt wie viel Kilometergeld Ihnen zusteht.

Lesedauer: 1 Minute

13.12.2024

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen halten. Steuerrechtlich gilt das Überwiegensprinzip: mehr oder weniger als 50 % betriebliche/private Nutzung.

WKO-Erfolgstipps-KFZ Nutzung
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Befindet sich Ihr Fahrzeug im Betriebsvermögen (d.h. mehr als 50 % betriebliche Nutzung), sind die tatsächlichen Kosten abzüglich eines Privatanteils anzusetzen und die Anschaffungskosten sind über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Bei einer betrieblichen Nutzung unter 50 % befindet sich Ihr Fahrzeug im Privatvermögen und es können wahlweise das km-Geld, oder aber die tatsächlichen anteiligen betrieblichen Kosten angesetzt werden.

Die tatsächlichen Kosten: Betriebsvermögen

Alle Kfz-Kosten (wie z.B. Abschreibung, Versicherung, Reparatur, Treibstoff oder auch Leasingraten) werden als Aufwand in die Buchhaltung aufgenommen (siehe Punkt c. Vorsteuerabzug). Private Nutzung vermindert anteilsmäßig den gesamten Kfz-Aufwand.

Kilometergelder: Privatvermögen

Sie können in diesem Fall durch selbst berechnetes Kilometergeld (0,50 Euro/km) Ihren Gewinn vermindern. KM-Gelder enthalten keine Umsatzsteuer.


Beispiel
Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch ergeben 48.000 km, davon 24.000 betrieblich gefahrene Kilometer (24.000 km x 0,50 Euro = 12.000,– Euro Fahrtkosten).


Diverse Fahrzeugtypen erhalten einen unterschiedlich hohen Betrag an Kilometergeld.

KraftfahrzeugtypeKilometergeld in Euro
Personen- und Kombinationskraftwagen0,50
Zuschlag für mitbeförderte Person 0,15
Motorfahrräder und Motorräder0,50
Fahrrad 0,50


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