Ist mein Fahrzeug Privat- oder Betriebsvermögen?
Das Überwiegensprinzip regelt diese Frage und erklärt wie viel Kilometergeld Ihnen zusteht.
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Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen halten. Steuerrechtlich gilt das Überwiegensprinzip: mehr oder weniger als 50 % betriebliche/private Nutzung.
Befindet sich Ihr Fahrzeug im Betriebsvermögen (d.h. mehr als 50 % betriebliche Nutzung), sind die tatsächlichen Kosten abzüglich eines Privatanteils anzusetzen und die Anschaffungskosten sind über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Bei einer betrieblichen Nutzung unter 50 % befindet sich Ihr Fahrzeug im Privatvermögen und es können wahlweise das km-Geld, oder aber die tatsächlichen anteiligen betrieblichen Kosten angesetzt werden.
Die tatsächlichen Kosten: Betriebsvermögen
Alle Kfz-Kosten (wie z.B. Abschreibung, Versicherung, Reparatur, Treibstoff oder auch Leasingraten) werden als Aufwand in die Buchhaltung aufgenommen (siehe Punkt c. Vorsteuerabzug). Private Nutzung vermindert anteilsmäßig den gesamten Kfz-Aufwand.
Kilometergelder: Privatvermögen
Sie können in diesem Fall durch selbst berechnetes Kilometergeld (0,50 Euro/km) Ihren Gewinn vermindern. KM-Gelder enthalten keine Umsatzsteuer.
Beispiel
Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch ergeben 48.000 km, davon 24.000 betrieblich gefahrene Kilometer (24.000 km x 0,50 Euro = 12.000,– Euro Fahrtkosten).
Diverse Fahrzeugtypen erhalten einen unterschiedlich hohen Betrag an Kilometergeld.
Kraftfahrzeugtype | Kilometergeld in Euro |
Personen- und Kombinationskraftwagen | 0,50 |
Zuschlag für mitbeförderte Person | 0,15 |
Motorfahrräder und Motorräder | 0,50 |
Fahrrad | 0,50 |