Anmeldung von Taxifahrzeugen, von Fahrzeugen im Gästewagengewerbe oder der gewerbsmäßigen Vermietung
Bestätigung der Fachgruppe gem. § 37 (2) lit. c) KFG 1967
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Bei einer beabsichtigten Verwendungsbestimmung eines Fahrzeuges zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung (Personenbeförderungsgewerbe – Taxi oder Gästewagengewerbe) oder zur gewerbsmäßigen Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers ist eine Bestätigung der zuständigen gesetzlichen Interessenvertretung über das Vorliegen der Berechtigung zu dieser Verwendung vorzulegen.
Im Downloadbereich finden Sie die entsprechenden Formulare/Datenblätter, die samt den erforderlichen Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben per Mail an befoerderung.pkw@wkstmk.at an die Fachgruppe zu übermitteln sind. Wir überprüfen die Voraussetzungen zur Zulassung des Fahrzeuges und senden Ihnen anschließend die entsprechende Bestätigung der Fachgruppe.
Hinweis zur Schadstoffklasse von Taxifahrzeugen
Im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW – Taxi dürfen seit 1. August 2023 nur Fahrzeuge angemeldet werden, die gemäß § 6 Absatz 2 Stmk. Personenbeförderungs-Betriebsordnung zumindest der Schadstoffemissionsklasse Euro 6 entsprechen.
Es dürfen auch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben verwendet werden, diese müssen aber die in der Betriebsordnung angeführten Emissionsgrenzwerte ebenfalls einhalten.
Bereits vor dem 1. August 2023 in Verwendung stehende Fahrzeuge können durch den Zulassungsbesitzer bis zu ihrer kraftfahrrechtlichen Abmeldung weiterhin im Taxigewerbe verwendet werden.
Von den Euro-6-Emissionsgrenzwerten kann der Landeshauptmann auf Antrag des Konzessionsinhabers nach Anhörung der zuständigen Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen der Wirtschaftskammer Steiermark in Ausnahmefällen für bestimmte Fahrzeuge befreien, wenn auf Grund der Besonderheit des Fahrzeuges und/oder der damit im Zusammenhang stehenden besonderen Ausstattung das Gewerbe insgesamt oder einzelne Beförderungen nicht durchgeführt werden könnten. Dies hat bescheidmäßig zu erfolgen. Die Ausnahmegenehmigung ist im Fahrzeug mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
Unterlagen für die Anmeldung von Taxifahrzeugen
Vor Ausstellung der Zulassungsbestätigung prüfen wir die Bestimmungen für Taxifahrzeuge, die Schadstoffemissionsklasse und bei Fahrzeugen mit eingebautem Fahrpreisanzeiger die Programmierung und Eichung des Taxameters. Dazu mailen Sie uns bitte die nachstehend angeführten Unterlagen.
Taxifahrzeuge mit Fahrpreisanzeiger
- Vollständig ausgefülltes, von einer befugten Einbaustelle bestätigtes und vom Taxiunternehmen firmenmäßig unterschriebenes Datenblatt
- Technisches Datenblatt des Fahrzeugs (Auszug aus der Genehmigungsdatenbank)
- Eichantrag
Taxifahrzeuge ohne Fahrpreisanzeiger
- Vollständig ausgefülltes und vom Taxiunternehmen firmenmäßig unterschriebenes Datenblatt.
Achtung! Bitte bestätigen Sie die Ausnahme von der Verpflichtung zum Einbau eines Fahrpreisanzeigers und die Einhaltung der Bestimmungen der steirischen Personenbeförderungs-Betriebsordnung! - Technisches Datenblatt des Fahrzeugs
Unterlagen für die Anmeldung von Fahrzeugen im Gäste- oder Hotelwagengewerbe
Für die Ausstellung der Bestätigung zur Anmeldung von Fahrzeugen im Gäste- oder Hotelwagengewerbe (Verwendungsbestimmung 29) übermitteln Sie uns bitte das ausgefüllte und firmenmäßig unterschriebene Datenblatt und das technische Datenblatt des Fahrzeuges.
Anmeldung von Fahrzeugen zur gewerbsmäßigen Vermietung
Für die Ausstellung der Bestätigung zur Anmeldung von Fahrzeugen zur gewerbsmäßigen Vermietung (Verwendungsbestimmung 22) kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +43 316 601-612 oder per Mail an befoerderung.pkw@wkstmk.at.
Beim gewerblichen KFZ-Verleih erfolgt keine Überprüfung der Fahrzeugdaten oder der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, daher stellen wir jeweils eine Bestätigung für 3 Monate aus, mit der innerhalb dieses Zeitraums Fahrzeugzulassungen auf diese Verwendungsbestimmung erfolgen können.
Stand: 16.10.2023