Person mit blonden geschlossenen Haaren hebt die Hand und ruft ein Taxi
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Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Stehtagevergütung im Taxigewerbe

Empfehlung Verdienstentgang

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Zur Vereinfachung der Abwicklung von Schadensfällen im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung halten die Kfz-Versicherer (über den VVO) und das Taxigewerbe (über die WKO-Fachgruppe Wien, Beförderungsgewerbe mit PKW) fest, dass folgende Sätze als Ersatzbetrag zur Vergütung eines Stehtages (Verdienstentgang) für Schadensfälle, die sich ab dem 1. September 2024 ereignen, angemessen erscheinen:  

  • 123 Euro für einfach besetzte Fahrzeuge (Alleinfahrer)
  • 189 Euro für doppelt besetzte Fahrzeuge 

Anmerkung 

Diese Stehtagevergütungssätze sind unverbindlich und stellen eine Orientierungshilfe zur Bezifferung dar.

Der tatsächliche Verdienstentgang im Einzelfall kann davon abweichen und steht diese Festlegung einer abweichenden Erhebung des tatsächlichen Verdienstentgangs nicht entgegen. 

Den Versicherungen steht es frei, den tatsächlich erfolgten Schaden zu eruieren und die Ersatzleistung auf dieser Basis zu verrechnen.

Stand: 01.09.2024