Rechtshilfe-Förderung
Bei Impressums-, AGB-, Webshop-, Datenschutz- und Kennzeichenprüfung
Lesedauer: 2 Minuten
Sie sind noch nicht von der Richtigkeit Ihres Impressums oder Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) überzeugt? Ihre Datenschutzerklärung weist noch Lücken auf oder Ihr Webshop erfüllt noch nicht alle rechtlichen Kriterien?
Das Landesgremium OÖ des Fahrzeughandels fördert ab 1.1.2021 die anwaltliche
- Impressumsprüfung:
Überprüfung des Impressums auf Ihrer Homepage sowie in Ihren sozialen Medien, inkl. Firmenbuch- und Gewerberegisterabfragen samt Ausarbeitung eines korrekten Impressums
- AGB-Erstellung/-Überprüfung:
Erstellung neuer individueller Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Überprüfung bereits bestehender AGB samt Beratung für den Einsatz
- Webshop-Prüfung:
Prüfung eines korrekten Ablaufs des Bestellvorganges in Ihrem Webshop mit allen Informationspflichten inkl. Widerrufsbelehrung
- Datenschutz-Prüfung:
Datenschutzrechtliche Prüfung der Website inklusive Cookies und anderer Tools sowie Erstellung neuer bzw. Überprüfung bestehender Datenschutzerklärungen
- Kennzeichenprüfung:
Prüfung von Firmenwortlaut, Domain, Marke(n) auf korrekte Verwendung, Prüfung auf Rechte Dritter und Handlungsbedarf (Schutz neuer Marken/Änderung bestehender Marken, etc.)
Die Überprüfung können Sie mit unseren spezialisierten Vertrauensanwälten zu folgenden Rechtshilfe-Konditionen durchführen. Sie haben Interesse daran? Rufen Sie uns unter T 05-90909-4134 an oder schreiben Sie ein E-Mail an fahrzeughandel@wkooe.at. Einer unserer Vertrauensanwälte wird sich danach bei Ihnen melden. Sie können die Überprüfung auch mit einem Anwalt Ihrer Wahl durchführen.
Vereinbaren Sie auf jeden Fall mit dem Anwalt (Vertrauensanwalt oder Anwalt Ihrer Wahl) eine Auflistung der tatsächlichen Überprüfungsleistungen. Dieser wird für den Förderantrag benötigt.
Förderhöhe/-voraussetzung
Das Landesgremium OÖ des Fahrzeughandels fördert seit 1.1.2021 Mitglieder, die oben angeführte Überprüfungen mit einem unserer Vertrauensanwälte oder einem Anwalt ihrer Wahl in Anspruch nehmen.
- Die Höhe der Förderung beträgt 25 Prozent der tatsächlich vom Mitgliedsbetrieb bezahlten Kosten (exkl. MwSt., Fahrtkosten, Barauslagen, etc.).
- Die maximale Förderhöhe wird für dieses Förderpaket mit 750,00 Euro pro Mitglied gedeckelt. Wird die maximale Förderhöhe nicht gleich ausgeschöpft, kann für eine weitere anwaltliche Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt die Förderung nochmals beantragt werden (bis zum Erreichen der maximalen Förderhöhe).
- Die Förderung gilt nur für Überprüfungen im oben angeführten Umfang.
Sollten bei den Beratungen zusätzliche Sonderwünsche, als im oben angeführten Umfang, in die Überprüfungen eingearbeitet werden bzw. kommt es dadurch zu zusätzlichen Kostenaufwendungen, so sind diese vom Antragsteller zu tragen.
Bei der Inanspruchnahme der Erstellung individueller Allgemeiner Geschäftsbedingungen müssen sich die AGBs auf die Tätigkeit als FahrzeughändlerIn beziehen. Jedoch können diese sowohl B2B, als auch B2C, sowie deren Kombination umfassen.
Betreffen die AGBs nicht nur den Fahrzeughandel, sondern auch andere Geschäftsbereiche (zB andere Handels-Tätigkeiten, gewerbliche Geschäftsbereiche…), so gebührt die Förderung aliquot nach Maßgabe des Umsatzanteils des Fahrzeughandels am Gesamtunternehmen. Das prozentuelle Verhältnis ist an Hand der Umsätze aus dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben. Bei Neugründern ist eine Selbsteinschätzung vorzunehmen. Auf Verlangen ist dieses Verhältnis durch entsprechende Belege – zB Bestätigung Steuerberater – nachzuweisen. Im Zweifel behält sich das Landesgremium OÖ des Fahrzeughandels vor, die Umsatzanteile nach eigenem Ermessen festzulegen. Für Geschäftsbereiche außerhalb der Gewerbeordnung gebührt keine Förderung.
Lesen Sie hier die Details zu den Förderrichtlinien
Sie sind sich nicht ganz sicher über die Abwicklung oder ob das Angebot des Anwalts Ihrer Wahl den Förderrichtlinien entspricht? Dann melden Sie sich einfach unter T 05-90909-4134 oder fahrzeughandel@wkooe.at.
Jetzt Förderung beantragen
Sie haben die Überprüfung durch einen Anwalt in Anspruch genommen und auch die Honorarnote bereits beglichen? Dann sind Sie nur mehr wenige Schritte von Ihrer Förderung entfernt. Einfach Online-Antrag ausfüllen, Nachweise uploaden und auf absenden klicken: