Innungsförderung für Aus- und Weiterbildungskurse von Unternehmern und Mitarbeitern
Landesinnung der Gärtner und Floristen
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Die Berufszweige sind in der vergangenen Ausschuss-Sitzung übereingekommen, für branchenspezifische Aus- und Weiterbildungs-kurse von Unternehmern und deren Mitarbeitern eine Förderung zu gewähren.
Diese erfolgt in der Form eines Kostenzuschusses von 50% des Nettokursbeitrages (ohne Fahrtkosten, Übernachtungskosten usw.) bis maximal € 250,- pro Kurs und TeilnehmerIn, rückwirkend ab 1. Jänner des laufenden Jahres. Die maximale Förderhöhe beträgt jährlich € 1.000,- pro Betrieb (inkl. aller Filialbetriebe).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Die Beantragung erfolgt ab sofort durch Übermittlung des von Ihnen ausgefüllten und unterfertigten Förderantrages im Anhang (inkl. Teilnahme- und Zahlungsbestätigungen) bis spätestens 31.3. des Folgejahres an das Büro der Landesinnung.