Formulare und Downloads für Buchhalter:innen
Downloads für Bilanzbuchhalter:innen, Buchhalter:innen und Personalverrechner:innen
Lesedauer: 2 Minuten
Der Fachverband UBIT bietet Ihnen als ergänzende Serviceleistung Formulare und Checklisten für die Buchhaltung zum kostenlosen Download an.
Vollmachtformulare und Datenschutz-Einwilligungserklärung für Bilanzbuchhalter:innen, Buchhalter:innen und Personalverrechner:innen
- Bilanzbuchhalter:innen
- Buchhalter:innen
- Personalverrechner:innen
- Buchhalter:innen und Personalverrechner:innen
Mustervorlagen für den Energiekostenzuschuss
Für die inhaltliche Ausarbeitung des Berichtes finden Sie weiter Unterlagen auf der Website der aws wie insbesondere eine Anleitung zur Antragstellung, die Förderrichtlinie, FAQs
Mustervorlagen für den Energiekostenzuschuss II
Weitere Unterlagen finden Sie auf der Website der aws wie insbesondere eine Anleitung zur Antragstellung, die Förderrichtlinie, FAQs
Neue Online Services seit Herbst 2018
Die SVS bietet seit 1. September 2018 neue Online Services an. Der Download diverser Bescheinigungen (Saldenbestätigung, Versicherungsbestätigung) für Klient:innen ist ab September auch für Bilanzbuchhalter:innen und Buchhalter:innen möglich.
Der Fachverband UBIT hat daher die Vollmachtformulare für Bilanzbuchhalter:innen und Buchhalter:innen adaptiert.
Die nächsten Schritte:
- Bitte lassen Sie die Vollmachtformulare von Ihren Altkund:innen unterfertigen.
- UND schicken Sie diese am besten per E-Mail an das Versicherungsservice der zuständigen Landesstelle
- UND geben Sie bitte die Versicherungsnummer im Betreff des Mails an.
Die Unterlagen können auch postalisch übersendet werden.
Zugriffsprobleme auf die SV Beitragskonten
Um Ihnen bei technischen Problemen im Online Beitragskonto schneller helfen zu können, senden Sie bitte eine kurze Fehlerbeschreibung inkl. Screenshots an versicherungsservice@svagw.at.
Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass die von der Datenschutzerklärung umfasste Einwilligungserklärung das Verhältnis zwischen Ihnen als Buchhalter:inBilanzbuchhalter:in/Personalverrechner:in und der betroffenen Person selbst betrifft (z.B. Arbeitnehmer:innen im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung).
Wenn Sie z.B. die Personalverrechnung für ein Unternehmen durchführen, ist dieses Unternehmen und nicht Sie als Personalverrechner:in dafür verantwortlich, dass eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Mitarbeiterdaten des Unternehmens vorliegt (z.B. eine Einwilligung).
» English Version
- Proxy Form for Accountants and Payroll Accountants
- Proxy Form for Accountants
- Proxy Form for Certified Management Accountants
- Proxy Form for Payroll Accountants
AGB für BilanzbuchhalterInnen, BuchhalterInnen und Personalverrechner:innen
Formular betreffend die Verschwiegenheitspflicht für Mitarbeiter der Bilanzbuchhalter:innen, Personalverrechner:innen und Buchhalter:innen gemäß § 39 Abs 5 BiBuG:
Der Fachverband hat ein Formular betreffend die Verschwiegenheitspflicht für Mitarbeiter der Bilanzbuchhalter:innen, Personalverrechner:innen und Buchhalter:innen gemäß § 39 Abs 5 BiBuG erstellt. Mit diesem Formular bestätigen die Mitarbeiter:innen ihren Arbeitgeber:innen ihre Verschwiegenheitspflicht. Diese Formulare sind als Serviceleistung für Buchhaltungsberufe gedacht und dienen der Rechtssicherheit in der Absicherung des operativen Betriebes.
- Formular betreffend der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 39 Abs 5 BiBuG
- Vollständigkeitserklärung für Bilanzbuchhalter:innen nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz 2006
Mit dem EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 wurde eine neue Steuerausnahme für Aushilfskräfte verankert, die für die Kalenderjahre 2017 bis 2019 befristet ist.
Nach § 3 Abs 1 Z 11 lit. a EStG sind demnach Einkünfte, die Aushilfskräfte für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis gemäß § 5 Abs 2 ASVG beziehen, unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit.
Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie hat in Zusammenarbeit mit der Finanzpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien ein Formular für die Bestätigung über die maximale Dauer der Aushilfstätigkeit erstellt, um für Arbeitgeber:innen sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind. Sind die angeführten Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gegeben, dann entfällt für die Arbeitgeber:innen die Verpflichtung zur Abfuhr der Lohnsteuer und der Lohnnebenkosten.
Folgende weitere Downloads stehen zur Verfügung:
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (PDF) (XLS)
- Anlagenverzeichnis (PDF) (XLS)
- Fahrtenbuch (PDF) (XLS)
- Kassabuch (PDF) (XLS)
- Reisekostenabrechnung (PDF) (XLS)
- Wareneingangsbuch (XLS)
- Checkliste: Bestandteile Rechnungen
- Optimale Vorbereitung auf den Betriebsprüfer (Präsentation von Michael Rychly)
- Muster - Vereinfachte Anmeldung bei Änderung der Geschäftszweigs
Stand: 27.11.2023