Kreditvermittlung
Information des Fachverbands Finanzdienstleister
Lesedauer: 1 Minute
Inhalt
- Die Kreditvermittlung
- Praxisfragen zur Kreditvermittlung
- Gewerbliche Vermögensberatung
- Einstufung der Tätigkeit
- Checkliste, Beispiele, Vordrucke (Muster)
- Muster für Kreditvermittlungsauftrag
- Geschäftsbedingungen
- Links
1. Die Kreditvermittlung
Die Kreditvermittlung ist grundsätzlich ein Bankgeschäft. Ausgenommen von der Konzessionspflicht sind Hypothekarkreditvermittlungen im Rahmen des Gewerbes der Immobilienmakler und die Vermittlung von Personal- und Hypothekarkrediten durch Gewerbetreibende der gewerblichen Vermögensberatung.
Es sind daher ausschließlich diese Berufsgruppen zur Vermittlung von Krediten in unterschiedlichem Ausmaß befugt:
- Gewerbliche Vermögensberater dürfen generell Finanzierungen vermitteln: Personal- und Hypothekarkredite sowie andere Finanzierungen
- Immobilientreuhänder/Immobilienmakler dürfen nur Hypothekarkredite vermitteln.
Lesen Sie mehr:
- Der Artikel „Die Kreditvermittlung“ behandelt folgende Fragen.
- Der Artikel „Die Gewerbliche Vermögenberatung und grenzüberschreitende Tätigkeiten in der EU – Fallbeispiele“ behandelt folgende Fragen.
2. Praxisfragen zur Kreditvermittlung
In der Sammlung Praxisfragen zur Kreditvermittlung finden Sie eine Reihe von Questions and Answers.
3. Gewerbliche Vermögensberatung
Alles Wissenswerte zur Gewerblichen Vermögensberatung finden Sie unter dem gleichnamigen Stichwort in der Wissensdatenbank.
4. Einstufung der Tätigkeitsform
Jeder Kreditvermittler ist einerseits verpflichtet, der Gewerbebehörde zu melden, ob er als gebundener oder ungebundener Kreditvermittler tätig ist. Gegenüber dem Kunden, kann er sich als gebundener, ungebundener ODER unabhängiger Kreditvermittler deklarieren. Zur Einstufung der Tätigkeitsform.
5. Checkliste, Beispiele, Vordrucke (Muster)
In den Mustern für die Personal- und Hypothekarkreditvermittlung finden Sie alle notwendigen Informationen als „Sammlung“, je nach Form Ihrer Ausübungstätigkeit:
- Checkliste für gebundene Kreditvermittler,
- Checkliste für ungebundene Kreditvermittler oder
- Checkliste für unabhängige Kreditvermittler.
Die Sammlung beinhaltet Informationen über die Einstufung, Kreditvergabeablauf, Werbungsvorschriften, Standardinformationen, Datenblatt, Meldung und Geschäftsbedingungen. Folgende Teile erhalten Sie als Word-File: Datenblatt, Meldung.
6. Muster für Kreditvermittlungsauftrag
Das Muster für Kreditvermittlungsauftrag finden Sie auch in unseren Formularen und trägt lediglich zur Hilfestellung für Ihre eigene Erstellung eines Kreditvermittlungsauftrages bei.
7. Geschäftsbedingungen - Übermittlung an VKI
Seit 1.7.2017 hat ein Kreditvermittler seine verwendeten Geschäftsbedingungen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) zu übermitteln. Eine Ausnahme davon besteht, wenn nur Geschäftsbedingungen verwendet werden, die vom Fachverband Finanzdienstleister zur Verfügung gestellt werden.
8. Links
- ESIS-Merkblatt I - Standardinformationen nach VKrG
- ESIS-Merkblatt II - Standardinformationen nach HIKrG
- Gewerbeordnung (relevant § 136a bis § 136h GewO)
- Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG)
- RL 2014/17/EU (WIK-RL)
- Standesregeln für Kreditvermittlung (VO des BMWFW)
- Verbraucherkreditgesetz (VKrG)
- Versicherungs- und Kreditvermittlerregister (Gisa-Abfrage)
Stand: 17.02.2022