Finanzdienstleister, Fachverband

Artikel zu Gewerbliche Vermögensberatung

Information des Fachverbands Finanzdienstleister 

Lesedauer: 4 Minuten

13.09.2024

Weiterführende Informationen zum Berufsbild Gewerblichen Vermögensberatung finden Sie unter dem Stichwort Gewerbliche Vermögensberatung in der Wissensdatenbank des Fachverbands.

1. Die Gewerbliche Vermögensberatung

Der Artikel "Gewerbliche Vermögensberatung" behandelt folgende Fragen: 

  1. Was versteht man unter "Gewerblicher Vermögensberatung"?
  2. Was bedeutet "reglementiertes Gewerbe"? Ist das Gewerbe der Gewerblichen Vermögensberatung ein reglementiertes Gewerbe?
  3. Was versteht man unter "Zuverlässigkeitsgewerbe"? Ist das Gewerbe der Gewerblichen Vermögensberatung ein Zuverlässigkeitsgewerbe?
  4. Welche Formen der Gewerbeberechtigungen der Gewerblichen Vermögensberatung gibt es?
  5. Benötigt der Gewerbliche Vermögensberater eine Vermögensschaden-haftpflichtversicherung? Wie hoch ist die Mindestversicherungssumme?
  6. In welcher Bestimmung wird der Gewerbeumfang definiert?
  7. Welche Bereiche umfasst die Gewerbliche Vermögensberatung?
  8. Welche Tätigkeiten anderer Berufsgruppen überschneiden sich mit jener der Gewerblichen Vermögensberatung?
  9. Kann ein Gewerblicher Vermögensberater im B2B-Bereich tätig werden?
  10. Was versteht man genau unter "Beratung"?
  11. Ist die Beratung über alle Finanzinstrumente zulässig?
  12. Welche Voraussetzung muss gegeben sein, um auch über Finanzinstrumente iSd WAG 2018 beraten zu dürfen?
  13. Was versteht man genau unter "Vermittlung"?
  14. Ist die Vermittlung aller Finanzinstrumente zulässig?
  15. Was versteht man unter "Berufsrecht"?
  16. Welche Arten von Veranlagungen und Investitionen dürfen Gewerbetreibende der Gewerblichen Vermögensberatung selbstständig vermitteln?
  17. Darf ein Gewerbetreibender der Gewerblichen Vermögensberatung über Kredite beraten und diese vermitteln?
  18. Von wem dürfen Bausparverträge vermittelt werden?
  19. Ist die Vermittlung von allen Versicherungen erlaubt?
  20. Welche Arten von Versicherungen darf ein Gewerbetreibender der Gewerblichen Vermögensberatung beraten und vermitteln?
  21. Wie sieht es mit Unternehmensbeteiligungen nach dem KMG aus?
  22. Wann darf ein Gewerbetreibender der Gewerblichen Vermögensberatung über Finanzinstrumente beraten und vermitteln?
  23. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um auch Finanzinstrumente iSd § 3 WAG 2018 vermitteln zu dürfen?
  24. Darf ich als Gewerblicher Vermögensberater über Krypto-Assets beraten und diese vermitteln?
  25. Sind Gewerbliche Vermögensberater zur Weiterbildung gesetzlich verpflichtet?
  26. Wann beginnt die Weiterbildungsverpflichtung?
  27. Welche Weiterbildungspflicht trifft zu, wenn das Gewerbe der Gewerblichen Vermögensberatung eingeschränkt ist?
  28. Welche Auswirkungen hat eine Ruhendmeldung auf die Weiterbildungsverpflichtung?
  29. Werden auch Produktschulungen angerechnet?
  30. Sind Gewerbliche Vermögensberater Auftragsverarbeiter oder Verantwortliche nach DSGVO
  31. Was gilt, wenn ein Gewerblicher Vermögensberater als Erfüllungsgehilfe (Wertpapiervermittler oder vertraglich gebundener Vermittler) tätig ist?
  32. Was gilt, wenn ein Gewerblicher Vermögensberater als Bausparvermittler tätig ist?
  33. Was ist als Verantwortlicher zu beachten?
  34. Was ist als Auftragsverarbeiter zu beachten?

2.  Die Gewerbliche Vermögenberatung und grenzüberschreitende Tätigkeiten in der EU – Fallbeispiele

Der Artikel "Die Gewerbliche Vermögenberatung und grenzüberschreitende Tätigkeiten in der EU – Fallbeispiele" behandelt folgende Fragen:

  1. Was besagt die Dienst- und Niederlassungsfreiheit in der EU allgemein?
  2. Wo ist die Dienst- und Niederlassungsfreiheit im Finanzdienstleistungsbereich geregelt?
  3. Was bedeutet "Passporting"?
  4. Welche Vorschriften sind bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen innerhalb der EU bzw. des EWR einschlägig?
  5. Welche Vorschriften sind für die Gewerbliche Vermögensberatung innerhalb der EU bzw. des EWR einschlägig?

3. Der Vertraglich gebundene Vermittler

Der Artikel "Vertraglich gebundener Vermittler" (vgV) behandelt Fragen: 

  1. Worauf basiert die Tätigkeit des vertraglich gebundenen Vermittlers?
  2. Was muss man erfüllen, um als vgV tätig sein zu dürfen?
  3. Für welche Rechtsträger darf ein vgV tätig werden?
  4. Darf ein vgV gleichzeitig ein Wertpapiervermittler sein?
  5. Welche Leistungen dürfen vgV anbieten?
  6. Wie funktioniert die Haftung?
  7. Gibt es eine Registrierungspflicht?
  8. Dürfen vgV EU-weit tätig sein?
  9. Unter welchen Bedingungen können vgV die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit nützen?
  10. Kann ein vgV Subvermittler in Anspruch nehmen?
  11. Ist die Tätigkeit des VgV eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit?
  12. Wann tritt die Verschwiegenheitspflicht eines vgV außer Kraft?
  13. Was versteht man unter einer „relevanten Person“? Ist ein vgV eine relevante Person?
  14. Kann ein vgV gleichzeitig eine Konzession als Rechtsträger (z.B. als WPDLU) besitzen?
  15. Was sind die Unterschiede des vgV zum Wertpapiervermittler (WPV)?

4. Schuldnerberatung und Gewerbliche Vermögensberatung

Der Artikel "Die Schuldnerberatung - Reichweite und Abgrenzung bei Ausübung der Gewerblichen Vermögensberatung" behandelt folgende Fragen:

  1. Welche Tätigkeit umfasst die Schuldnerberatung?
  2. Was sind "staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen"?
  3. Dürfen Gewerbetreibende der Gewerblichen Vermögensberatung die Tätigkeit der "Schuldnerberatung" ausüben?
  4. Welchen Hinweis hat ein Kreditvermittler vor Umschuldungen bei Gefahr der Zahlungsunfähigkeit im Rahmen der Privatkreditvermittlung zu geben?
  5. Ist beim Gewerbetreibenden der Gewerblichen Vermögensberatung im Rahmen der Tätigkeit der "Schuldnerberatung" auch die Vertretungstätigkeit vor Gericht umfasst?
  6. Hat ein Gewerblicher Vermögensberater, dessen Tätigkeit auf die Schuldnerberatung eingeschränkt ist, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen?

5. Umsatzsteuer bei Finanzdienstleistungen – Beratung versus Vermittlung“

Der Artikel "Umsatzsteuer bei Finanzdienstleistungen – Beratung versus Vermittlung" behandelt folgende Fragen: 

  1. Welche Tätigkeiten übt ein Gewerblicher Vermögensberater grundsätzlich aus?
  2. Wie wird die Beratung definiert?
  3. Was bedeutet Vermittlung?
  4. Was ist der Unterschied zwischen Beratung und Vermittlung?
  5. Welche Möglichkeiten des Entgelts bestehen bei einem Finanzdienstleister?
  6. Wann erhält ein Finanzdienstleister ein Entgelt?
  7. Was ist die Umsatzsteuer?
  8. Wann unterliegt eine Leistung der Umsatzsteuerpflicht?
  9. Was bedeutet echte und unechte Umsatzsteuerbefreiung?
  10. Wer leistet Umsatzsteuer?
  11. Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?
  12. Wie hoch ist die jährliche Umsatzgrenze, damit die Kleinunternehmerregelung Anwendung findet?
  13. Was muss bei der Berechnung der Umsatzgrenze berücksichtigt werden?
  14. Welche Finanzdienstleister sind von der Umsatzsteuer inwiefern betroffen?
  15. Unterliegt die Wertpapierberatung der Umsatzsteuer?
  16. Unterliegt die Wertpapiervermittlung der Umsatzsteuer?
  17. Welche konkreten Wertpapiere unterscheidet man?
  18. Was ist bei der Bestandsprovision zu beachten?
  19. Was bedeutet Qualitätsverbesserung im Zusammenhang mit einer Provision?
  20. Was bedeutet ein Beraterwechsel hinsichtlich der Provision?
  21. Was gilt bei Initiatorenfees?
  22. Was gilt bei der Portfolioverwaltung?
  23. Was gilt bei der Verwaltung von Sondervermögen?
  24. Was gilt bei Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte?
  25. Was gilt bei Anlagegold?
  26. Was gilt bei Silber oder Edelmetallen?
  27. Was gilt bei Kryptowährungen?

Weiterführende Informationen zum Berufsbild Gewerblichen Vermögensberatung finden Sie unter dem Stichwort Gewerbliche Vermögensberatung in der Wissensdatenbank des Fachverbands.

Weitere interessante Artikel