Foto-,Optik- und Medizinproduktehandel

ERVP

„die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person“

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Inhaltsverzeichnis

    E • ERVP - „für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person“

    Jeder Hersteller und Bevollmächtige muss mindestens eine „für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person“ (ERVP) benennen (Art 15 MDR bzw. IVDR). Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Bevollmächtigte können diese Person auch extern einbinden.

    Die Verantwortlichkeit und die Qualifikation sind genau festgelegt (Hochschulstudium + 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung oder 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung).

    Die Person ist verantwortlich, dass

    • die Konformität der Produkte geprüft wird, bevor ein Produkt freigegeben wird
    • die Technische Dokumentation & Konformitätserklärung erstellt und auf dem neuesten Stand gehalten werden
    • die Verpflichtung zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen sichergestellt ist
    • die Berichtspflichten erfüllt werden
    • die Erklärung im Fall von Prüfprodukten (Leistungsstudie (IVD) / Produktprüfung (MD)) abgegeben wird

    Sind mehrere Personen benannt, ist eine klare Teilung der Aufgabenbereiche zu dokumentieren.

    Die ERVP darf innerhalb des Unternehmens durch die Erfüllung ihrer Pflichten keine Benachteiligung erfahren.