
Fachgruppentagungen der Wirtschaftskammer Burgenland 2025 für die Beschlüsse über die Grundumlage 2026
Aktuelle Termine
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Allgemeines
Die Beschlüsse über die Grundumlage sind pro Fachgruppe für jedes Kalenderjahr durch eine selbständige, für das betreffende Kalenderjahr geltende Verordnung (= Beschluss über die Grundumlage) festzulegen.
Informationen zu allen derzeit geltenden Grundumlagenbeschlüssen der Fachgruppen und Fachverbände im Bereich der Wirtschaftskammer Burgenland finden Sie in der Umlagenübersicht.
Beschlusserfordernis
Gem. § 61. Abs. 1 WKG iVm § 26 Abs. 2 GO ist die Fachgruppentagung jedenfalls beschlussfähig, wenn die Einladung samt der Tagesordnung in der Kammerzeitung oder einem anderen allen Mitgliedern zugänglichen Publikationsorgan wie der Fachzeitschrift der Fachgruppe oder dem Internet verlautbart wurde, wobei die Verlautbarung mindestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin erfolgen muss.
Teilnahme
An der Fachgruppentagung sind nur Mitglieder der Fachgruppe teilnahmeberechtigt.
Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gem. § 85 Abs. 2 WKG erbringt, zu bevollmächtigen. Die erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung vorzulegen (siehe Muster Vollmacht). Eine Vertretung verhinderter Mitglieder ist unzulässig.
Bei dieser Veranstaltung werden möglicherweise digitale Bilder gemacht, welche von uns zu Werbezwecken und Information der Mitglieder genutzt werden. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklären Sie sich damit einverstanden.