Umlagen 2021 bis 2025 | Wirtschaftskammer Burgenland
Die Grundumlagen für Fachgruppen und Fachvertretungen im Bereich der Wirtschaftskammer Burgenland
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2025
Verlautbarung aller Grundumlagen Burgenland für 2025
Vorjahre
Die Verpflichtung zur Zahlung der Grundumlage ergibt sich aus dem Wirtschaftskammergesetz und dem entsprechenden Beschluss der Fachgruppentagung (= Mitgliederversammlung der Fachgruppe).
Die Beiträge kommen Ihrer Fachgruppe (Innung, Gremium) und dem entsprechenden Fachverband (Bundesinnung, Bundesgremium) zu. Die Höhe wird von der Fachgruppentagung bestimmt, wobei für jede Berechtigung eine Grundumlage anfällt.
Auch bei Nichtausübung (Ruhen) des Gewerbes ist die Grundumlage zu bezahlen.
Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, die Grundumlage in halber Höhe zu leisten.
Die Beitragspflicht erlischt erst nach Rücklegung der Gewerbeberechtigung bei der Gewerbebehörde (zumeist die zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat).
Besteht die Mitgliedschaft zu einer Fachgruppe (Fachverband) nicht länger als die Hälfte eines Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten, besteht die Mitgliedschaft aber nicht länger als 31 Tage im ganzen Kalenderjahr, entfällt die Pflicht zur Entrichtung der Grundumlage zur Gänze.
Bei Fragen über Grundumlagen im Bereich eines anderen Bundeslandes wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Landeskammer.