Vergabe des Passfoto-Gütesiegels
Anforderungen für die Vergabe des Gütesiegels Berufsfotografen zur Anfertigung von Passfotos nach EU und ICAO und Bestellung des Starterpaketes
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Vergabekriterien
Die österreichischen Ausweisdokumente benötigen Fotos, die den Anspruch der Computerlesbarkeit aufweisen müssen. Fotos, welche nicht den nachfolgenden Kriterien entsprechen, werden von den Behörden zurückgewiesen. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist der/die BerufsfotografIn damit gewährleistungspflichtig und muss das Foto erneut anfertigen oder, bei Rückgabe des vollständigen Fotosatzes, den Kaufpreis rückerstatten.
Das Gütesiegel kann als Kleber auf der Rückseite des Passbildes oder neben dem Bild angebracht sein. In jedem Fall muss das Aufnahmedatum von den BerufsfotografInnen eingetragen sein.
Beispiel für die Kennzeichnung von Passfotos mit dem Gütesiegel:
Wenn Sie nachstehende CHECKLISTE mit Klick bestätigen, dürfen Sie das Gütesiegel verwenden, welches vom VPHL im Auftrag der Bundesinnung verlegt wird.
Führerscheinfotos, die dieses Siegel beinhalten, werden von den Behörden ungeprüft verwendet. Beachten Sie bitte, dass Führerscheinfotos auch in s/w geliefert werden können.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein und werden von den Ämtern überprüft:
A. Maße und Alter des Fotos
- Bildgröße: 35x45 mm (+/- 1mm)
- Kopfgröße ca. 2/3 der Bildhöhe (gilt nicht für den Führerschein)
- Augenabstand: 10 mm, mindestens jedoch 8 mm (min. 90 px bei 35x45mm / 300 dpi) (gilt nicht für den Führerschein)
- Foto ist max. 6 Monate alt
B. Qualität des Fotos
- Foto ist scharf
- Foto ist nicht mehr als 1/2 Blende unter- oder überbelichtet
- Foto ist nicht verblasst
- Foto ist werde zerkratzt, geknickt oder beschriftet
- Foto ist auf reprofähigem glänzendem Fotopapier belichtet
- (Lichtbeständigkeit ist nicht weiter relevant)
C. Person
- Person blickt direkt in die Kamera
- Person ist nicht angeschnitten (Kopf ganz sichtbar)
- Augen sind parallel zur Bildober- bzw. Unterkante (!)
- Gesicht wird nicht verdeckt durch Haare oder Bekleidung
- Person ist frontal und nicht geneigt abgebildet
- Gesicht ist nicht durch Schlagschatten beeinträchtigt
- Augen sind geöffnet
- Kein Roter-Augen Effekt
- Keine spiegelverkehrten Fotos
D. Hintergrund
- Hintergrund ist neutral oder leichter Verlauf
- Es ist nur eine Person am Foto sichtbar (auch keine weiteren angeschnittenen)
- Empfehlung Hintergrund: zwischen 30% und 50% grau
- Für Personen mit weißen und hellen Haaren bzw. wenig bis gar keinem Haar und hellem/bleichem Gesicht sollte der Hintergrund tendenziell dunkler sein
- Bei Personen mit schwarzen und dunkleren Haaren und dunklem/geröteten Gesicht sollte der Hintergrund tendenziell heller sein
- Unterlassung von Nachbearbeitung (Entfernen von Falten, etc.)
E. Brille
- Keine Brille mit breiten Rändern (bester ohne Brille)
- Keine Reflexe in der Linse über dem Auge
- Brillenfassung verdeckt keinen Teil der Pupille
F. Kinder (Pkt. C und D. sind bei Kindern nicht gültig)
- Kein Schnuller oder anderes Spielzeug
- Augen sind geöffnet
- Mund geschlossen
G. Kennzeichnung
- EU-Passfotos müssen für die Eingabe bei der Behörde als solche gekennzeichnet sein. Die Bundesinnung empfiehlt dazu ein Starterpaket, das über www.passfotokriterien.at bezogen werden kann. Ebenso sind Nachbestellungen jederzeit über www.passfotokriterien.at möglich.
- Das Starterpaket beinhaltet:
- 10 A4 Bögen (= 360 ) Kleber für das Foto
- 1 Auslagenkleber
- 1 Strichmaske zur Überprüfung des Bildes.
Bestätigen Sie hier, die Ausweisfotos nach diesen Kriterien anzufertigen und bei Abweichungen von diesen Kriterien dem Kunden den ihm gesetzlich zustehenden Ersatz zu gewähren. Mit Ihrer Bestätigung können Sie gleichzeitig das Starterpaket sowie Nachbestellungen, wie unter Pkt. G beschrieben, bestellen.